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1. Der Medieninhaber/Verlag behält es sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber haftbar.

2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen wird, wie auch bei undeutlich geschriebenen Textvorlagen oder mangelhaften Unterlagen, für die Richtigkeit der Wiedergabe keine Gewähr übernommen.

3. Der Medieninhaber/Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind, ab. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler des Medieninhabers/Verlages der Sinn der Anzeige verändert wurde oder die Erfolgsaussichten der Anzeige eindeutig und unzweifelhaft in Frage gestellt sind. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch stets auf eine kostenlose Ersatzeinschaltung beschränkt bleibt.

4. Im Falle höherer Gewalt, Streiks, Datenverlust, Energieausfall, Verzögerung der Verteilung u.ä. erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte Anzeigen geleistet. Wenn der Medieninhaber/Verlag durch höhere Gewalt (Streiks u.ä.), Datenverlust oder Maschinenbruch etc. daran gehindert wird, die volle Kalkulationsauflage auszuliefern, hat er Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (für die Einschaltung oder Beilagengebühr), wenn mindestens 75 % der Kalkulationsauflage ausgeliefert wurden, sonst nur auf den entsprechenden Anteil.

5. Probeabzüge zur Freigabe der Schaltungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck (Freigabe) als erteilt. Der Auftraggeber haftet auch für den richtigen Eingang der Druckunterlagen für festgelegte Dispositionen.

6. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt.

7. Belege werden bei Formatanzeigen mit der Rechnung geliefert, bei Wortanzeigen nur auf Anforderung.

8. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 10% Zinsen sowie Einziehungskosten und Bearbeitungsgebühren berechnet.

9. Der Medieninhaber/Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen von Aufträgen zurückzutreten, auch dann, wenn ein Abschluss auf wiederholtes Erscheinen der Veröffentlichung vorliegt.

10. Platzierungswünsche sind für den Medieninhaber/Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages verbindlich. Ansonsten ist der Verlag wie auch bei Wünschen nach Konkurrenzausschluss auf der gleichen oder folgenden Seite um Erfüllung bemüht.

11. Der Medieninhaber/Verlag haftet keinesfalls für den Verlust von Einsendungen.

12. Kosten für Änderung vereinbarter Ausführungen, bestehender Inserate, Lieferung v. Fotos o. Reinzeichnungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13. Bei Jahresabschlüssen wird der laut Tarif erreichte Kundenrabatt gewährt. Bei Nichterreichen schriftlich fixierter Anzahl (bzw. des Umfanges) wird zu viel beanspruchter oder gewährter Kundenrabatt nachbelastet.

14. Im Falle einer Änderung der Anzeigenpreise tritt diese bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft.

15. Erfüllungsort: Kramsach, Gerichtsstand: Rattenberg.

Rechtevorbehalt gemäß § 44 UrhG:
Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Übernahme von Beiträgen iSd § 44 Abs 1 und 2 UrhG werden gemäß § 44 Abs 1 zweiter Satz UrhG ausdrücklich verboten. Alle Urheber- und Verwertungsrechte bleiben vorbehalten.

 

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