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Hermann Egger: Von der Herz-Reha ins Gefängnis! Empfehlung

Wegen einer nicht bezahlten Geld-Strafe wurde Hermann Egger zwei Tage nach der Herz-REHA verhaftet. Es ist eine „Ersatz-Strafe“, die Frist für die Bezahlung war abgelaufen. Wegen einer nicht bezahlten Geld-Strafe wurde Hermann Egger zwei Tage nach der Herz-REHA verhaftet. Es ist eine „Ersatz-Strafe“, die Frist für die Bezahlung war abgelaufen.
Genau zwei Tage nach Ende seiner Herz-REHA wurde Hermann Egger verhaftet und ins Gefängnis in Innsbruck überstellt. Der Grund: Eine unbezahlte Geldstrafe. Der bizarre Zeitablauf sei laut Staatsanwaltschaft Zufall.

INNSBRUCK/KIRCHBICHL (cm/ce) In der letzten Ausgabe berichtete der ROFAN-KURIER über das „Happy End“ für Hermann Egger.
Vier Monate lebte er bei Sturm und Regen am Inn-Ufer, anfangs unter einer Plane, bis er dort einen Herzinfarkt erlitt.
Nach einem Krankenhaus-Aufenthalt verließ er am 12. November die Herz-REHA in Münster und zog in eine kleine Sozialwohnung in Kirchbichl, auf die er seit Mitte des Jahres gewartet hatte.
Nur zwei Tage danach, am 14. November, steht die Polizei vor der Tür: Im Auftrag des Innsbrucker Landesgerichtes wird Egger verhaftet und sofort in das Gefängnis in Innsbruck überstellt. Von der Herz-REHA in den Knast.
Der Grund: Vor knapp drei Jahren wurde Egger zu einer Geldstrafe von 1.200,- EURO verurteilt, die er bis heute nicht bezahlt hat.
Als „Ersatz“ soll Egger fünf Monate im Innsbrucker Gefängnis einsitzen – bei dieser  Ersatzstrafe werden pro Tag 8,- EURO von seiner Schuld getilgt.
Ein Häftling kostet den Staat pro Tag etwa 107,- EURO.
Egger´s Aufenthalt kostet somit wegen einer Strafe von 1.200,- EURO etwa 16.000,- EURO.
Die Situation von Hermann Egger ist schwierig. Er darf nicht angerufen werden.
Er selbst darf als Gefangener lediglich drei Telefonnummern aussuchen, mit denen er Kontakt halten darf.
Alternativ sind Besuche oder Briefe möglich.
Auf die Frage, warum Egger gleich nach seiner Entlassung aus der Herz-REHA verhaftet wurde, erklärt Dr. Andreas Stutter, Presse-Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck: „Es ist ja prinzipiell möglich zu sagen, dass man haft-untauglich ist. Das ist in in dem von Ihnen geschilderten Fall offenbar nicht passiert. Dass
eine Verhaftung just genau mit der Entlassung aus der Herz-REHA zusammenfällt, war sicher nicht geplant und ist natürlich ein unglücklicher Zufall.“
Dr. Margit Winterleitner, Chef-Ärztin der Vollzugsdirektion in Wien: „Ein Häftling mit gesundheitlichen Problemen wird natürlich in die Klinik zur weiteren Betreuung gebracht. Das bedeutet, die behandelnden Ärzte untersuchen den Patienten auch weiterhin. In einem wie von Ihnen geschilderten Fall ist die medizinische Betreuung gesichert.“
Eggers Fall wird nun geprüft, dann entscheidet die ärztliche Leitung über die Haftfähigkeit.
egger

Letzte Änderung am Mittwoch, 10 Dezember 2014 18:51
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