Die Gemeinde Brixlegg plant eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen. Der Gemeinderats-Beschluss verschiebt sich, nach Überarbeitung der Richtlinien, auf die Juni-Sitzung.

Brixlegg: Gemeinde arbeitet an PV-Förderung

Mit der Förderung für Photovoltaik-Anlagen will die Gemeinde Brixlegg einen Anreiz zur Nutzung der Sonnenenergie und damit auch zum Schutz der Umwelt setzen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 50,– EURO pro kWp (Kilowatt-Peak).

BRIXLEGG Im Rahmen der Gemeinderats-Sitzung Anfang Mai präsentierte GR DI (FH) Clemens Steiner (GRÜNE) dem Gemeinderat Brixlegg einen ersten Entwurf der Gemeindeförderungen für Photovoltaikanlagen. Gemeinsam mit dem e5-Ausschuss erarbeitete man erste Richtlinien, um die Brixlegger Bevölkerung bei der Nutzung von PV-Anlagen zu unterstützen. "Damit wollen wir einen Anreiz zur Nutzung der Sonnenenergie und damit auch zum Schutz der Umwelt setzen", sagt Steiner. Die Marktgemeinde Brixlegg fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Form eines einmaligen Zuschusses. Allerdings gilt dieser nicht im gewerblichen und industriellen Bereich.

Ansuchen, Förderungsbeitrag, Auszahlung

Das Ansuchen selbst ist im Gemeindeamt Brixlegg einzubringen. Um die Förderung zu erhalten, braucht es eine Kopie der genehmigten Bundesförderung, Kopien der Rechnungen, sowie eine baubehördliche Bestätigung. Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage einzubringen. "Die Errichtung der PV-Anlage muss nach dem 01.01.2023 stattgefunden haben", sagt Steiner. Die Förderung selbst besteht aus einem Zuschuss von 50,– EURO pro kWp (Kilowatt-Peak). Die Gemeinde fördert maximal 7 kWp Anlagengröße. "Die Auszahlung des Förderungsbeitrages erfolgt, nach der Genehmigung, durch den Gemeindevorstand über die Gemeindekasse", sagt DI (FH) Clemens Steiner. Im Budget sind für die Photovoltaik-Förderung 5.000,– EURO eingeplant.

Bundesförderung der richtige Ansatz?

Der erste Entwurf zur PV-Förderung warf allerdings auch einige Fragen auf. "Wenn jemand die Bundesförderung bekommt müssen wir nichts mehr prüfen. Es kann aber passieren, dass jemand die Bundesförderung nicht erhält. Somit würde es auch keine Gemeindeförderung geben, derjenige fällt aus dem Fördertopf der Gemeinde raus. Damit wäre eine Ungerechtigkeit seitens der Gemeinde vorhanden", sagt Bgm. Ing. Rudi Puecher (ÖVP). Der Gemeinderat einigte sich darauf, den Beschluss, nach Überarbeitung der Richtlinien, auf die nächste Gemeinderats-Sitzung im Juni zu verschieben.


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