Parken in Feuerwehrzonen wird in Schwaz strafbar.

Schwaz: Feuerwehrzonen mit Abschlepperlaubnis

Weil in Feuerwehrzonen immer wieder geparkt wurde verordnet der Schwazer Gemeinderat auf diesen Flächen Abschleppzonen.

SCHWAZ  Insgesamt zehn Verordnungen von Halte- und Parkverboten mit Abschleppzone verordnete der Schwazer Gemeinderat in der Juni-Sitzung. "Diese Flächen werden oftmals verparkt, auch von Privaten", erklärt Stadtbaumeister DI Gernot Kirchmair diese Vorgehensweise. "Die Zonen sind zwar gekennzeichnet, werden aber trotzdem als Parkflächen verwendet."

Sachverständigen-Verfahren

Bis jetzt konnte für diese Feuerwehrzonen-Parker keine Strafen ausgesprochen werden, weil diese Flächen bis jetzt nicht verordnet waren. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren mit Sachverständigen durchgeführt: "Fünf Gutachter waren vor Ort und haben die Feuerwehrzonen angeschaut", sagt Kirchmair. Im Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, dass die Parker in den Feuerwehrzonen abgeschleppt werden sollen. Nach der Auflagefrist wird dieser Beschluss dann in die Tat umgesetzt. "Es geht hier nur um die Sicherheit", erklärt Bgm. Dr. Hans Lintner – "und darum, dass wir für die Feuerwehr die notwendigen Flächen freihalten und die lebensrettenden Einsätze möglich machen."

Die Feuerwehrzonen mit Abschlepperlaubnis wurden etwa im Innenhof des Paulinums, beim Hannak-Gebäude oder beim Schwazer Sportzentrum verordnet.


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