Statement: Bgm. Josef Auer zur Freilaufzone
Statement von Bürgermeister Prof. Mag. Josef Auer zur Hunde-Freilaufzone im Radfelder Ortsteil "Wies".
RADFELD "Laut Landespolizeigesetz ist es nicht zulässig, das gesamte Ortsgebiet mit Leinen-/und/oder Maulkorbzwang zu belegen. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Radfeld am 12.03.2020 beschlossen, ein ca. 14 ha großes Gebiet im Ortsteil Maukenbach, großteils Felder und Feldwege sowie Ausgleichsflächen der ÖBB, in der Verordnung vom Leinenzwang und der Maulkorbpflicht auszunehmen", sagt Bgm. Prof. Mag. Josef Auer. Um sowohl Hundebesitzer als auch andere Nutzer dieses Gebietes darüber zu informieren, hat die Gemeinde Radfeld zusätzlich zur Verordnung Tafeln mit dem Hinweis: "Achtung! Freilaufende Hunde" aufstellen lassen. Die Gemeinde hat das Gebiet aber nicht als "Hundefreilaufzone" bezeichnet. "In der Zwischenzeit hat unsere Amtsleiterin mit der Frau aus Radfeld telefoniert und sich dafür entschuldigt, dass kein Rückruf erfolgt ist. Sie konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit von Frau Waldner klären", sagt Bgm. Auer. Die Radfelderin hatte sich nämlich hauptsächlich darüber aufgeregt, dass die Hundebesitzer, auf die sie in diesem "Freilaufgebiet" gestoßen ist, sie äußerst unfreundlich behandelt und sogar beschimpft und bedroht haben. "Das Verhalten der betreffenden Hundebesitzer liegt natürlich außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde und leider kommt es immer wieder (das ist aber auch in vielen anderen Gemeinden der Fall) zu unliebsamen Vorkommnissen", sagt Auer. "Auch ich gehe immer wieder gerne in anderen Gemeinden wandern oder joggen. Leider habe auch ich schon unliebsame Erfahrungen in anderen Gemeinden machen müssen, das beschränkt sich aber nicht nur auf ein solches Gebiet. Wenn jemand einen wirklich durchführbaren Vorschlag weiß, wie man diese Problematik verbessern könnte, so bin ich dankbar", sagt Bgm. Auer abschließend zur Hundefreilaufzone.