
Der Damm muss weg. Womöglich verzögert sich das aber noch. Im Bild: Andreas Seeber, Leiter des Bauhofes in Kramsach, bei Messungen am Damm.
Überlebt Badl-Damm bis Start Gesamtprojekt?
Das Gerichts-Urteil liegt vor. Der Badl-Damm muss weg. Die BH Kufstein wird aber so schnell keinen Bagger bestellen. Die Gemeinde Kramsach auch nicht. Inoffiziell ist die Hoffnung der Behörden wohl die, dass bis zum Abbruch das Gesamt-Projekt Hochwasser-Schutz steht.
KUFSTEIN/KRAMSACH Die Gemeinde Kramsach stellt sich quer: Ein Abbruch der Uferweg-Aufschüttung im Ortsteil Badl, noch unter Bgm. Hartl Zisterer (ÖVP) gebaut, kommt für den neuen Bürgermeister, LA Bgm. Andreas Gang gar nicht in Frage. Aber was passiert nun?
BH Dr. Kurt Berek
Dazu BH Dr. Kurt Berek im Interview: "Durch den eigens gegründeten Hochwasserverband Unteres Inntal wird ein übergreifendes Hochwasser-Schutzprojekt für die Region entwickelt, das langfristig den besten Schutz vor Hochwasser bietet." Zu den notwendigen Maßnahmen am Damm im Ortsteil Badl sagt Berek: "Das Landes-Verwaltungsgericht (LVwG) hat die wasserrechtliche Bewilligung des Bauwerks versagt. Das heißt: Der gesetzmäßige Zustand ist durch die Gemeinde Kramsach herzustellen. Der Damm entspricht nicht dem Stand der Technik und ist sogar ein Hochwasserrisiko und erhöht die Gefahr für Unterlieger. Diese rechtskräftige Gerichtsentscheidung ist für die Behörden bindend. Das bedeutet: Der Damm muss durch die zuständige Gemeinde Kramsach auf den gerichtlich vorgegeben Zustand zurückgebaut werden."
Bürgermeister verweigert Abbruch
Im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER sagt dazu LA Bgm. Andreas Gang: "Wir werden den Damm sicher nicht abbrechen. Für den Fall, dass die BH selbst den Abbruch beginnt, haben wir Beton-Steine als temporäre Maßnahme besorgt..." Fazit: Es könnte sein, dass diese Angelegenheit den "österreichischen Weg" geht. Die BH ist an das Urteil gebunden. Doch dass eine BH einer Gemeinde ein Schutzbauwerk schleift, wäre Premiere in Tirols Geschichte... Die Gemeinde wiederum will hier nicht gegen die Interessen der eigenen Bürger vorgehen (auch wenn der Damm nicht den Bauvorschriften entspricht und Teile vielleicht bei Hochwasser sogar in die Siedlung rutschen könnten). Was folgen wird, sind Aufforderungen, Anordnungen der BH etc. an die Gemeinde zum Abbruch. Diese kann aber dagegen weiter Einspruch erheben, verweigern. Es folgt der Amtsweg, Fristenlauf und so weiter. Es ist durchaus möglich, dass sich der Abbruch verzögert, bis das Hochwasser-Konzept Mittleres Unterinntal umgesetzt ist. Dann wäre der Damm nicht mehr nötig... Keine Seite verliert.