Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes soll künftig "Straßen-Rowdies" das Handwerk legen!unsplash.com

Motorisierten "Rowdies" das Handwerk gelegt!

"Straßen-Rowdies" sorgen in Schwaz vermehrt für Ärger. Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes will Abhilfe schaffen.

SCHWAZ Wer kennt es nicht, das rücksichtslose Verhalten von "Straßen-Rowdies"? Gezielte Fehlzündungen durch illegale Umbauten, Driften um die eigene Achse, bis der Rauch aufgeht, gepaart mit Rücksichtslosigkeit und Selbstüberschätzung, immer wieder gibt es Beschwerden...

"Kein Verständnis"

Der Exekutive ist die Situation bekannt: "Diesem Verhalten wird nun durch eine Novelle des Kraftfahrgesetzes ein Riegel vorgeschoben", sagt NR und Verkehrssprecher Hermann Weratschnig, MBA (GRÜNE). "Lärm, Abgase und insbesondere auch Gefährdungs-Situationen sollten damit stark reduziert werden", sagt Weratschnig. Dafür werde es eine genaue Abstimmung der Exekutive mit den betroffenen Gemeinden geben. "Nicht nur aus verschiedenen Gewerbegebieten, sondern auch mitten im Ortsgebiet, beispielsweise in Schwaz oder Vomp, sind Fälle solcher Gefahren-Situationen bekannt. Dafür hat niemand Verständnis. Motorsport gehört auf die Rennstrecke und nicht in die Wohngebiete", sagt der Schwazer National- und Gemeinderat.

"Wir werden uns mit der Novelle im Verkehrsausschuss beschäftigen, um rasch einen Beschluss im Nationalrat erreichen zu können", sagt NR Hermann Weratschnig, MBA. © Studio

300,- EURO Mindeststrafe

Im künftigen Kraftfahrgesetz ist vorgesehen, dass zur Unterbrechung von gefährlichen Fahrten der Fahrzeugschlüssel oder das Kennzeichen bis zu 72 Stunden abgenommen werden können. Auch das Anlegen von technischen Sperren ist möglich. Illegale Umbauten, die gezielte Fehlzündungen verursachen, ziehen eine sofortige Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichen nach sich. Dies ist in der Novelle vorgesehen, die Mindeststrafe beträgt 300,- EURO.

Begutachtung bis 18. März

"Für unbelehrbare Wiederholungstäter wird der Strafrahmen auf künftig 10.000,- EURO verdoppelt", ergänzt Weratschnig. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes wird bis zum 18. März in Begutachtung geschickt, Stellungnahmen kann man bis dahin abgeben. "Dann werden wir uns im Verkehrsausschuss damit beschäftigen, um rasch einen Beschluss im Nationalrat erreichen zu können", sagt Weratschnig.


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