Mit dem Fahrrad hat man am Gehsteig nichts verloren. Man wird zudem leicht von ausparkenden Autos übersehen...
Radfahren auf dem Gehsteig: Verboten und gefährlich
Der massiv gestiegene Verkehr bewegt einige Radfahrer dazu, auf die Gehwege auszuweichen. Doch Radfahren auf dem Gehsteig ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Vor allem, wenn gegen die Fahrtrichtung gefahren wird, kann das fatale Folgen haben...
ÖSTERREICH/TIROL Zu viele Autos auf den Straßen? Kein Problem: Da kann man mit dem Fahrrad, vielleicht auch noch mit Kinder-Anhänger, einfach auf den Gehsteig ausweichen! Nein: Das Fahren auf dem Gehsteig mit dem Fahrrad ist verboten, gefährlich und auch strafbar!
Ausgenommen sind nur Kinderfahrräder (für Kleinkinder), wenn die Reifen maximal 30 cm Felgen-Druchmesser haben, und maximal 5 km/h gefahren wird. Wer sein Kind lieber am Gehsteig fahren lässt (sofern das Rad noch den Vorgaben entspricht), darf deshalb als Elternteil nicht automatisch auch dort fahren! Eltern müssen das Rad dann schieben. Vor allem, wenn gegen die Fahrtrichtung auf der Straße gefahren wird, ist Fahren am Gehsteig auch brandgefährlich: Bei einem Sturz liegt man schnell unter einem entgegenkommenden Auto. Ausparkende Fahrzeuge achten in erster Linie auf den Querverkehr des Fahrstreifens, auf den sie zufahren wollen: Dass sich von der anderen Seite schnell Radfahrer auf dem Gehsteig nähern, muss der Autofahrer nicht automatisch annehmen.
Vor allem, wer so verantwortungslos ist, mit einem Kinder-Anhänger auf dem Gehsteig zu fahren, kann sich schnell in einer ungemütlichen Situation wiederfinden: Spaziergänger können nämlich nicht gezwungen werden, auszuweichen. Ein Verlassen des Gehweges mit dem Rad über die Bordsteinkante kann zu gefährlichen Situationen oder Sturz führen, vor allem gegen die Fahrtrichtung. Radfahren am Gehsteig kann 40,– bis 80,– EURO pro Person kos-ten. Unter Strafe verboten ist übrigens auch das Radfahren am Zebrastreifen. Wer mit dem Rad über den Zebrastreifen fährt, hat KEINEN Vorrang! Wird er überfahren, könnte die Schuld ihn treffen, nicht den Autofahrer... Auch Telefonieren beim Radfahren oder das Hören von lauter Musik, ebenso wie das Fahren unter Alkohol-Einfluss ist verboten, es drohen die gleichen Strafen wie beim Autofahren.
Seitens der Polizei-Pressestelle-Tirol heißt es dazu: "Es gibt üblicher Weise ein Strafmandat von 25,– EURO für Radfahren am Gehweg. Eine Fahrrad-Abnahme oder ähnliches gibt es aber nicht." Die Schuldfrage bei einem Unfall müssten von Fall zu Fall die Gerichte klären...








