Heizkosten-Zuschuss beantragen
Für die Heizperiode 2021/22 kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliger Zuschuss beantragen.
TIROL Antrags-/zuschussberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die einen aufrechten Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol haben. Für die Gewährung gelten monatliche Netto-Einkommensgrenzen (Alleinstehende Personen 970,– EURO/Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 1.560,- EURO). Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 250,– EURO pro Haushalt. Für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist ein schriftliches Ansuchen notwendig. Antragsformulare gibt es in den Gemeinden oder online auf www.tirol.gv.at. Die Anträge können bis Dienstag, 30. November, gestellt werden, Prüfung durch das Land Tirol.