Steuertipps zum Jahresende
Das Jahresende ist die ideale Zeit, um steuerliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Kluge Planung zahlt sich jetzt aus.
1. Gewinnfreibetrag nutzen
Unternehmer mit einem Gewinn über 33.000,– EURO können vom Gewinnfreibetrag profitieren. Dieser besteht aus einem Grundfreibetrag von 15 % für Gewinne bis 33.000,– EURO, der automatisch berücksichtigt wird, und einem investitionsbedingten Freibetrag. Um diesen zu nutzen, müssen begünstigte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Der maximale Freibetrag liegt bei 46.400,– EURO pro Jahr. Wichtig: Die Investitionen müssen eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben, sonst droht eine Nachversteuerung. Wer heuer bereits ausreichend investiert hat, kann zukünftige Investitionen ins nächste Jahr verschieben, um auch 2025 vom Freibetrag zu profitieren. Jetzt ist die richtige Zeit, um Ihre Pläne mit Ihrer Steuerberatung zu besprechen!
2. Schenken und Feiern – steuerfrei Freude bereiten
Weihnachten ist nicht nur eine Gelegenheit für Geschenke, sondern auch für steuerliche Vorteile. Für Mitarbeitende können Sachzuwendungen wie Gutscheine bis zu 186,– EURO pro Person jährlich steuerfrei sein. Zusätzlich bleiben die Kosten für Betriebsfeiern bis zu einem Gesamtbetrag von 365,– EURO je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Dieser Betrag gilt für alle Veranstaltungen eines Jahres zusammen. Auch Kundengeschenke sind möglich, allerdings nur bis zu einem Wert von 40,– EURO steuerlich begünstigt. Höherwertige Geschenke gelten als umsatzsteuerpflichtige Privatentnahmen.
3. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung nutzen
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von maximal 1.000,– EURO gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Die 1.000-EURO-Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer:innen. Beispiele: Büroausstattung, Drucker, Tablet. Fazit: Das Jahresende bietet viele weitere Möglichkeiten, Steuern zu optimieren – die richtige Planung ist entscheidend. Die Kanzlei Geisler Hirschberger + Partner unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung und berät Sie zu allen Details. - Anzeige -
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