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Steuerchancen zum Jahreswechsel

Das Jahresende naht – jetzt lohnt es sich, steuerliche Vorteile gezielt auszuschöpfen. Wer heuer noch handelt, senkt die Steuerlast und stärkt das Unternehmen durch kluge Maßnahmen. Zwei wichtige Möglichkeiten im Überblick.

Gewinnfreibetrag nutzen

Unternehmer mit einem Gewinn über 33.000,– EURO können vom Gewinnfreibetrag profitieren. Dieser besteht aus einem Grundfreibetrag von 15 Prozent für Gewinne bis 33.000,– EURO, der automatisch berücksichtigt wird, und einem investitionsbedingten Freibetrag. Damit dieser zusätzliche Freibetrag wirksam wird, braucht es bestimmte Investitionen – etwa in Maschinen, Anlagen oder ausgewählte Wertpapiere. Insgesamt sind pro Jahr bis zu 46.400,– EURO an Freibetrag möglich.
Wichtig: Die Investitionen müssen eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben, sonst droht eine Nachversteuerung. Wer heuer bereits ausreichend investiert hat, kann zukünftige Investitionen ins nächste Jahr verschieben, um auch 2026 vom Freibetrag zu profitieren. Ein kurzer Austausch mit Ihrer Steuerberatung lohnt sich.

Schenken & Feiern im Unternehmen

Die Weihnachtszeit ist nicht nur festlich – sie eröffnet Unternehmen jedes Jahr wertvolle steuerliche Spielräume. Sachzuwendungen an Mitarbeitende, etwa in Form von Gutscheinen, bleiben bis zu 186,– EURO pro Person steuerfrei. Zusätzlich können Betriebsfeiern mit bis zu 365,– EURO pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei gestaltet werden. Wichtig: Dieser Betrag umfasst alle Veranstaltungen eines Jahres. Kundengeschenke sind ebenfalls steuerfrei möglich, solange die Anschaffungskosten 40,– EURO nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, zählt als umsatzsteuerpflichtige Privatentnahme.

Fazit

Die GHP Steuerberatung GmbH in Schwaz unterstützt Betriebe dabei, steuerliche Möglichkeiten am Jahresende korrekt und effizient zu nutzen – kompetent, zuverlässig und praxisnah.  - Anzeige -

GHP Steuerberatung GmbH
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6130 Schwaz
Tel.: 05242/21050
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