Alm-Kühe: Wo Hirn fehlt, kommen Zäune...
Immer wieder werden Wanderer von Alm-Kühen angegriffen. Manchmal schuldlos. Meist jedoch aufgrund eigener Fahrlässigkeit. Nach dem Tod einer deutschen Touristin und dem Urteil vom 20. April gibt es eine erste Almweg-Schließung.
ÖSTERREICH/TIROL Die Bauern sollen die Kultur-Landschaft auf den Almen erhalten. Der Wolf darf durchlaufen und Tiere reißen, weil er geschützt ist. Und wenn Touristen oder Wanderer aufgrund von falschem Verhalten verletzt werden, müssen die Landwirte zahlen. So ähnlich sehen etliche Almbauern die Situation derzeit.
Dass in Österreich nun der erste Bauer seine Alm absperrt und den Durchgang untersagt, ist verständlich. Schließlich tragen die Bauern jetzt ein finanzielles Risiko, obwohl ihnen die Besucher keinerlei Nutzen bringen: Für den Durchgang wird nicht bezahlt, für das oft wilde Parken gibt es auch kein Geld. Was bleibt, ist die Unsicherheit...
Kuh-Urteil rechtskräftig
Von CORONA völlig überschattet folgte am 20. April das (letzt-instanzliche) Urteil des Obersten Gerichts-Hofes (OGH) zum Tod der deutschen Touristin, die im Pinis-Tal bei einer Kuh-Attacke starb. Es bleibt bei der Berufungsentscheidung des OLG Innsbruck: Demnach sind für den Unfall zur Hälfte der Landwirt als Tierhalter und das Opfer als Hundehalterin verantwortlich.
Die Begründung für die Schuld-Teilung im Urteil: Der Bauer hätte als Tierhalter reagieren müssen: Eine Abzäunung sei eine "zumutbare und nicht gravierende ... Maßnahme". Die Hundehalterin hätte wiederum die Warnschilder als auch ausgeschilderte Abstandsregeln ignoriert.
Schaden-Ersatz zugesprochen
Der Witwer bekommt laut OGH-Urteil monatlich 606,– EURO Rente und einmalig 53.911,– EURO Schadenersatz, dem Sohn wurden monatlich 176,– EURO und einmalig 23.750,– EURO zugesprochen. Beträge, die viele Landwirte in den Ruin treiben würden. Ob oder wie viel hier eine Versicherung zahlt, ist nicht bekannt.
Ein Bergbauer im Pinzgau hat daher nun seine Almen gesperrt. Dagegen protestiert jetzt aber der Alpenverein und sucht Hilfe bei der Tourismus-Ministerin. Angenommen, man untersagt diesem Bauern jetzt das Sperren seiner Alm-Wege: Wer soll dann zahlen, wenn wieder jemand verletzt wird?