Darf man eine lästige Drohne runterholen? „Ja“, sagen dazu Juristen. Zumindest unter bestimmten VoraussetzungenPixabay

Drohnen-Boom: Sich wehren ist erlaubt

Sommer-Zeit ist Drohnen-Zeit und der Markt boomt: Doch das Überfliegen von Privatbesitz ist verboten, das Spionieren in fremde Fenster schon zweimal... Aber was darf man, wenn eine Drohne über das Grundstück fliegt? "Abwehr ist erlaubt", heißt es dazu.

ÖSTERREICH/TIROL Was, wenn eine Drohne über das eigene Grundstück fliegt? Und vielleicht sogar die Kinder beim Baden filmt! Muss man sich das gefallen lassen?

"Nein, sicher nicht", heißt es dazu von mehreren Juristen. Während ein reiner Überflug in großer Höhe – über 100 oder 150 Meter – wohl zu dulden ist, sind Schwebe-Flüge, Film- oder Foto-Aufnahmen oder gar tief fliegende Drohnen über Privatbesitz verboten.

Aber wie genau soll man sich wehren? Nun... Der Großteil aller zivilen Drohnen muss mit Sichtkontakt fliegen. Wer sich gestört fühlt, kann den Piloten meist im Umkreis von 150 Metern finden. Ein klärendes Gespräch kann helfen. Wenn nicht: Kennzeichen notieren oder Polizei zur Identitäts-Feststellung holen, Unterlassungs-Klage...

Gibt es "echte Abwehr"?

Wenn eine Drohne ganz offensichtlich die eigene Privatsphäre stört, kann man auch direkt zur Tat schreiten. In Deutschland hat das Amtsgericht Riesa zu Gunsten eines Mannes entschieden, der eine Drohne über seinem Garten mit dem Luftgewehr runtergeholt hat. Der Eigentümer wollte 1.500,– EURO Schadenersatz für die Drohne, das Gericht folgte jedoch der Argumentation nach dem Selbsthilfe-Paragraphen. "Wichtig ist, dass durch die Abwehr einer Drohne niemand gefährdet wird", erklärt einer der ROFAN-KURIER-Juristen auf Anfrage. Zulässig und bereits bewährt sind dabei: Runterspritzen mit dem Gartenschlauch oder auch einfangen mit einem Netz. Dadurch wird die Drohne meist nicht einmal beschädigt. Ein Luftgewehr kann wohl problematisch sein, wenn dadurch andere gefährdet werden.

Aber: "Ein Beschuss mit Gummi-Schrot (wird etwa zum Vertreiben von Bären eingesetzt, Anm.) könnte ebenfalls zulässig sein", denkt ein zur Problematik befragter Jurist. Der Grund: Die Munition verliert bereits nach wenigen Metern die Energie und kann beim zu Boden fallen kaum jemanden verletzen.

Im Internet gibt es noch Netzwerfer mit CO2-Antrieb (sehr teuer), auch ein Paintball-Markierer (verschießt Farbkugeln mit CO2) scheint ein adäquates Mittel zu sein. Dabei sollte man halt nicht das Haus den Nachbarn einfärben.


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