Finanzielle (Corona-)Entlastungen
Die Corona-Krise hat für viele Familien und Arbeitssuchende im Land zu finanziellen Einbußen und Mehraufwand geführt. Jetzt gibt es Unterstützung…
ÖSTERREICH Familien werden im September vom Bund eine Sonderzahlung von 360,– EURO pro Kind erhalten. Die Einmalzahlung, der sogenannte Kinderbonus soll für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld ausbezahlt werden. Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (minderjährige Kinder, volljährige Kinder – die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Die Auszahlung wird automatisch erfolgen – es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die Bundesregierung hat zusätzlich eine Arbeitslosenunterstützung beschlossen.
Unterstützung für Arbeitssuchende
Arbeitslose Personen werden im Herbst eine Einmalzahlung von 450,– EURO erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben. Ziel dieses Regierungsbeschlusses ist es, Personen mit niedrigem Arbeitslosengeld zu entlasten.
Die Auszahlung erfolgt auch hier automatisch an all jene, die Anspruch haben – ohne zusätzlichen Antrag. Ab September wird ein Teil der vorgezogenen Steuerrefom durch die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer wirksam. Einkommensteile von 11.000,– bis 18.000,– EURO wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 Prozent versteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 Prozent gesenkt. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Für bereits versteuerte Gehälter wird es eine entsprechende Rückerstattung (Aufrollung) im September geben.