Recht auf Licht von Grund-Nachbarn

In der ROFAN-KURIER-September-Ausgabe 2017 haben wir bereits über das Thema „Bäume an der Grundgrenze“ berichtet. In einer 2018 veröffentlichten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (9 Ob 84/17 v) kam das Höchstgericht Nachbarn beim Recht auf Licht weiter entgegen.

Fällt zu viel Schatten auf das eigene Grundstück, kann man sich gegen Bäume in der Nachbarschaft gerichtlich zur Wehr setzen. Bis zur oben zitierten Entscheidung mussten neu zugezogene Grundnachbarn akzeptieren, dass ihr Grundstück schattig ist, wenn sie dies bei Kauf des Grundstückes erkennen konnten. Im Anlassfall der Entscheidung des OGH ging es um eine 37 Meter lange Fichtenhecke, die ca. 12 bis 15 Meter hoch war und aus 70 Bäumen bestand, die im Abstand von einem halben Meter gepflanzt wurden. Diese Bepflanzung wurde ca. im Jahr 1991 vorgenommen. Der klagende Nachbar hat sein Grundstück ca. 20 Jahre später gekauft. Dabei hat er wissen müssen, dass es dort schattig ist.
Der so „beschattete“ Nachbar brachte eine Klage bei Gericht ein und bekam schließlich Recht vom OGH. Auch dieser hielt in der Entscheidung zunächst fest, dass ein später hinzukommender Nachbar sich grundsätzlich mit jenen örtlichen Verhältnissen abfinden muss, die er beim Kauf des Grundstückes vorgefunden hat.
Der Oberste Gerichtshof gab jedoch dem Grundnachbarn deshalb Recht, da die 70 Fichtenbäume engst aneinander gepflanzt wurden und er keinesfalls damit rechnen musste, dass der Grundeigentümer des Nachbargrundstückes die Pflege der Fichtenhecke unterlässt. Es wurde auch ausgeführt, dass es völlig untypisch für diese Wohngegend sei, dass hier eine so eng gepflanzte und hohe Hecke steht. Bei einer derart massiven Hecke kommt nach Ansicht des OGH dem Umstand, dass der Kläger bereits bei Erwerb der Liegenschaft vom exorbitanten Schattenwurf wissen musste, kein entscheidendes Gewicht zu. Der OGH entschied, dass die Hecke gekürzt werden muss. Im Einzelfall gilt also das ortsübliche Maß von Hecken und Baumbewuchs. - Anzeige -

Infos:

Dr. Othmar Knödl, Mag. Manfred Soder
Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg
Tel.: 05337-63168


ROFAN-KURIER - Unabhängige Regionalzeitung im Tiroler Unterland © 2024

Suche

Startseite