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Neuerlicher Antrag hemmt Rückbau in Zellberg!

Dienstag, 04 August 2015
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Trotz rechtskräftigen Bescheid der BH Schwaz wird derzeit im Quellschutzgebiet in Zellberg nicht rückgebaut. Ein neuer Antrag verhindert den Vollzug.

ZELLBERG (ce) Mit Ende  Mai hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt. Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden. Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.
Im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER erklärt Benjamin Hotter von der BH Schwaz, warum trotzdem nicht rückgebaut wird: „Die Bescheid-Auflagen wurden bis jetzt nur teilweise erfüllt. Zum Beispiel ist der zu errichtende Wall, der verhindern soll, dass Sickerwasser von der Fahrbahn in den Quell-Einzugsbereich rinnt, zu klein ausgefallen. Aufforstung und Rückbau sind nicht erfolgt.“ Dass derzeit auch nicht weiter rückgebaut werden muss, erklärt Hotter so: „Es wurde für diese Kurve ein neuer Bauantrag eingebracht. Dieser hemmt den Rückbau, weil jetzt die Entscheidung zum neuen Antrag abgewartet wird. Ich kenne zwar das neue Projekt noch nicht, aber wenn der Antrag bewilligungsfähig ist, dann wird er auch bewilligt und löst somit den alten Bescheid ab. Gegen diesen ersten Bescheid läuft auch wieder eine Beschwerde, die derzeit beim Landesverwaltungsgericht aufliegt. „Ich bin mir nicht sicher, ob er hält“, erklärt Hotter. „Ich bin in Sachen Quellschutz auf `Nummer sicher` gegangen. Der Anwalt von Eva Pendl meinte, ich war überschiessend. Vor Mitte August wird keine Entscheidung fallen...“

Matzen: Auf der Suche nach dem Kompromiss

Dienstag, 04 August 2015
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Schon seit 2012 gibt es einen rechtskräftigen Bescheid, dass Schlossherr Franz Peter Rüter den gerodeten Hang unterhalb von Schloss Matzen wieder aufforsten muss. Jetzt läuft die Frist ab, doch Rüter und die Gemeinde Brixlegg wollen keine Aufforstung.  

BRIXLEGG (ce) 2012 begründete Rüter, dass er nur Schutt und Äste wegräumen habe lassen, der derzeitige Zustand des Hanges sei viel schöner als zuvor, deshalb werde er auch nicht aufforsten. Unterstützung erhielt Rüter von der Gemeinde Brixlegg, die auf ihrem 2000m2-Grundanteil ebenfalls den Bescheid nicht erfüllen will. Dies wurde sogar durch einen Gemeinderatsbeschluss bekräftigt.
Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer verweist im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER darauf, dass der Bescheid Rechtsbestand ist und dass er eigentlich zwingend umzusetzen wäre: „Ich kenne den Gemeinderatsbeschluss aus Brixlegg nicht, aber ich weiß, dass die Gemeinde und Rüter den Hang jetzt viel schöner finden als er zuvor war. Auf die Frage, was passiert, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, lässt Platzgummer keine Zweifel offen: „Wenn dort nichts passiert, müssen wir ein Strafverfahren einleiten. Wir sind gezwungen den Bescheid zu vollziehen und ihn durchzusetzen. Außerdem sprechen wir hier ja nicht von reiner Willkür der BH. Die Sachverständigen empfehlen ja ausdrücklich die Aufforstung. Dieser Empfehlung sind wir gefolgt.  Rüter die Gemeinde sollten zumindest jene Auflagen erfüllen, die aus forstlicher Sicht unbedingt notwendig sind. Schließlich hat der Wald dort auch eine gewisse Funktion. Danach können wir ja weitersehen, ob es eine Lösung mit den Sachverständigen gibt. Doch diesen Schritt müssen die Eigentümer setzen. Wir wollen natürlich einen Konsens herstellen.“ Rein rechtlich hat der Gemeinderatsbeschluss keinen Einfluss auf den Bescheid, „Dabei handelt es sich nur um eine reine Willenskundgebung, das Forstgesetz ist hier dennoch bindend“, erklärt Bezirkshauptmann Platzgummer.

Gemeinde sucht Gespräch

Auch auf Grund der Anfrage des ROFAN-KURIER will sich Brixleggs Bürgermeister Rudi Puecher jetzt mit der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung setzen: „Ja das stimmt, die Gemeinde hat sich gegen die Aufforstung ausgesprochen. Wir als Gemeinde haben allerdings auch niemals einen Bescheid bekommen, dieser ging nur an den Schlossherrn Rüter. Ich werde das Gespräch mit BH Platzgummer und der Forstinspektion suchen und versuchen eine Genehmigung zu bekommen, dass der Hang so bleiben darf.“

Zellberg: Rückbau-Bescheid für Zufahrt!

Donnerstag, 02 Juli 2015
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In der Diskussion um den Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet der Stoffner-Quelle ist nun ein neuer Bescheid ergangen: Besitzerin Eva Pendl muss die Kurve überschütten, Humus aufbringen und die illegale Rodung wieder aufforsten. Eigentlich.

ZELLBERG (rr/ce) Für die nachträgliche Legalisierung der illegal errichteten Zufahrt in Zellberg schaut es offenbar schlecht aus: Mit 27. Mai hat die BH Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt.
Teilweise auf dem Nachbargrundstück von Johann Außerladscheider (mit dessen Einverständnis) hatte Eva Pendl bzw. ihr Sohn ohne Genehmigung der Behörde die Rodung eines etwa 1.900 m2 großen Teilstückes begonnen und – ebenfalls ohne Genehmigung – im Quellschutzgebiet der Stoffner-Quelle eine Zufahrt zu dort geplanten Baugrundstücken errichtet.

Deutliche Worte im Bescheid

Der bereits mit 1. Oktober 2014 an den Verursacher Josef Pendl ergangene Bescheid für den Rückbau der Straße und für eine Aufforstung wurde aufgehoben.
Die Behörde hatte sich zunächst an ihn, nicht jedoch an die Grundeigentümerin, die Mutter des Verursachers, gewandt.
Nun ist Eva Pendl als Eigentümerin und „Auftraggeberin“ selbst die Adressatin des Bescheides.
Und dieser hat es in sich: Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden.
Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.

Einstweilige Verfügung

Umzusetzen waren die Maßnahmen bis 30. Juni 2015. Eine aufschiebende Wirkung wurde zudem aberkannt.
Die BH Schwaz legt noch nach: Als Wasserrechts-Behörde hat sie eine „einstweilige Verfügung“ gemäß Wasserrechts-Gesetz erlassen.
Die Zufahrt ist laut Bescheid sofort zu sperren, auch muss sofort ein Damm zur Ableitung von Oberflächen-Wasser errichtet werden. Dieser wurde bereits errichtet, wie die Anrainer beklagen, jedoch nicht so, wie er angeordnet war...
Die Verfügung besagt weiter, dass hier nur „unbedenkliches Material“ zum Aufschütten verwendet werden darf, das zuvor kontrolliert werden muss.
Die eingesetzten Maschinen müssen in bestem Zustand sein, regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.

Quellnutzer müssen „vor den Arbeiten informiert werden“

Die Quell-Nutzer müssen VOR den Arbeiten informiert werden.
Zudem muss die Verursacherin/Auftraggeberin eine Beweissicherung durchführen. Sowohl die Schüttmenge als auch die Qualität der Quelle muss vor Beginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss für sechs Monate permanent geprüft werden.
Der ROFAN-KURIER hat versucht, Josef Pendl zur aktuellen Entwicklung zu erreichen. Leider gab Pendl bis zum Redaktions-Schluss keine Stellungnahme ab.
Beim Lokal-Augenschein wenige Tage vor Ablauf der Frist konnte jedoch von einer Umsetzung des Bescheides nichts festgestellt werden.
Dazu BH Dr. Karl Mark wenige Tage vor Ablauf der von seiner Behörde verordneten Frist: „Ja, es ist richtig, die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat den Bescheid erlassen, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Empfänger hat noch Zeit, innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist, Beschwerde einzulegen. Wir müssen derzeit abwarten, ob und wann der Bescheid rechtskräftig wird ...“

Seit einigen Monaten liegt der Schlossherr zu Matzen, Franz Peter Rüter, mit der BH Kufstein im Clinch: Er hat den Burghügel durchforsten lassen. Die BH spricht von „Waldverwüstung“ und fordert per Bescheid die Aufforstung.

BRIXLEGG/REITH/KUFSTEIN (cm/aw)  Ein Waldverwüster ist Franz Peter Rüter. Zumindest wenn es nach der BH Kufstein geht. Doch er habe nur Schutt und Äste wegräumen lassen, während die BH selbst wenige Meter weiter einen 130 Jahre alten Mammutbaum fällen ließ!
Bei der von Rüter in Auftrag gegebenen Durchforstung hat die spanische Firma auch gleich das angrenzende Grundstück der Gemeinde Brixlegg geräumt.
Das Ergebnis gefällt eigentlich allen. Außer der BH Kufstein. Monate lang wurde daher über eine Wieder-Aufforstung diskutiert. Nun hat die BH den entsprechenden Bescheid erlassen. Bis Ende Mai soll Rüter alle Aufschüttungen abtragen, bis man den Waldboden wiederfindet. Dann sollen er die ca. 2.500 m² wieder aufforsten. Peinlich genau schreibt die BH dem Schlossherrn vor, wie er dabei vorzugehen hat: „Bergahorn, Winterlinde, Spitzahorn...: In 3er-Gruppen, Abstand 3 x 3 Meter...“ Etwa 330 Bäume soll Rüter auf den Grundstücken pflanzen. Auch der Brixlegger Gemeinderat hat sich bereits mit dem Thema „Wiederaufforstung“ beim Schloss Matzen befasst. Dazu der Brixlegger Bürgermeister Ing. Rudolf Puecher: „Alle Gemeinderäte sind sich einig, dass hier keine Neubepflanzung stattfinden soll. Dieser Bereich war eine von Unkraut zugewucherte `Gstätten´. Im Zuge der Vorbereitungen für die Landesgartenschau (um das Jahr 2000) wurde festgehalten, dass dieser Bereich verwahrlost war! Etwa 10 Jahre später weiß man davon nichts mehr und bezeichnet diesen Teil als `schützenswerten Wald´. Den Leuten gefällt die Neugestaltung, dem Gemeinderat gefällt die Neugestaltung und ohne Erlaubnis der Gemeinde wird auf Gemeindegrund sicher nicht aufgeforstet.“

Nordseite „verwahrlost“

Der ROFAN-KURIER hat ein Schriftstück aus Planungs-Beschreibungen zur Landesgartenschau 2000 vorliegen: Darin heißt es unter Punkt 8 wortwörtlich: „In der an der Nordseite des Schlosses gelegenen Mulde soll ein Waldweiher angelegt werden... Diese Geländemulde befindet sich derzeit in einem äußerst verwahrlosten Zustand (Schutt, Brennesseln), sodass dieser Bereich nur gewinnen kann“.

Rüter: „BH hat Mammutbaum fällen lassen!“

Franz Peter Rüter dazu: „Ich habe hier nur Schutt, Äste und dergleichen weggeräumt und zur Verschönerung beigetragen. Vor einiger Zeit hieß es noch `hier sieht es aus wie auf einer Müllhalde´. Jetzt war es auf einmal `schützenswerter Wald´. Die BH hat bei der Entfernung eines Mammutbaumes selbst Hand angelegt und ich soll wegen der Entfernung von Müll aufforsten?“

Rüters Ex-Freundin meldet sich

Nach der Berichterstattung im ROFAN-KURIER meldete sich Rüters Ex-Freundin in der Redaktion und gibt ein Statement ab: Es sei nicht das erste Mal, dass Rüter ihm lästige Bäume gerodet hätte. Er habe dies auch am Achensee gemacht, auf dem Grundstück eines Nachbarn. Franz Peter Rüter wehrt sich gegen diese Anschuldigung. "Diese Frau lügt. Ich habe am Achensee einige wenige Bäume für einen Hausbau fällen lassen, die mir selbst gehört haben. Das ist jetzt 20 Jahre her!"

© Rofankurier