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Zellberg: Kampf um Trinkwasser-Quelle geht weiter!

Montag, 28 September 2015
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Es ist ein Zermürbungs-Kampf gegen die Quellnutzer. Zumindest empfinden sie es so: Durch neuerliche Einsprüche der Familie Pendl hat nun der Verwaltungs-Gerichtshof etliche Punkte aus dem Bescheid der BH Schwaz aufgehoben.

SCHWAZ/ZELLBERG (cm) Im Streit um die Nutzung der Stoffner-Quelle in Zellberg stellen sich die Nutzer im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER die Frage, ob illegale BauProjekte sogar im Quellschutz einfach durch jahrelange Einsprüche salonfähig gemacht werden können. „Der BH-Bescheid war in Ordnung. Wir verstehen nicht, warum daraus jetzt Punkte aufgehoben werden!“, sagen sie.
Die Bodenbeschaffenheit wurde durch Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet massiv verändert.  Vier Gutachten gäbe es bereits: Von den Quell-Nutzern, der Behörde und von den Bau-Werbern. Alle würden aus Sicht der Quell-Nutzer den Rückbau der Kurve nahelegen.
Josef Pendl, der die Zufahrt errichten ließ, möchte auf Nachfrage des ROFAN-KURIER „ohne seinen Anwalt keine Auskunft“ geben.

BH Schwaz zur Situation

Benjamin Hotter  von der Bezirks-Hauptmannschaft Schwaz sagt dazu: „Unser Bescheid hat zwei Spruchpunkte gehabt, die das Forstrecht und Wasserrecht betrafen. In Sachen Forstrecht ist noch nichts entschieden. Wasserrechtlich hat der Landesverwaltungsgerichtshof die Nebenbestimmungen für den Rückbau aufgehoben, weil diese einstweilige Verfügung nach dem Wasserrecht nur bei unmittelbarer Gefahr gilt. Diese besteht aber noch nicht, bzw. erst dann, wenn die Aufforstung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beginnt. Kurz gesagt kann man sagen, dass alles was zukünftige Gefahren betrifft aufgehoben wurde, alles was unmittelbare Gefahren betrifft bleibt jedoch aufrecht.“

Matzen: Auf der Suche nach dem Kompromiss

Dienstag, 04 August 2015
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Schon seit 2012 gibt es einen rechtskräftigen Bescheid, dass Schlossherr Franz Peter Rüter den gerodeten Hang unterhalb von Schloss Matzen wieder aufforsten muss. Jetzt läuft die Frist ab, doch Rüter und die Gemeinde Brixlegg wollen keine Aufforstung.  

BRIXLEGG (ce) 2012 begründete Rüter, dass er nur Schutt und Äste wegräumen habe lassen, der derzeitige Zustand des Hanges sei viel schöner als zuvor, deshalb werde er auch nicht aufforsten. Unterstützung erhielt Rüter von der Gemeinde Brixlegg, die auf ihrem 2000m2-Grundanteil ebenfalls den Bescheid nicht erfüllen will. Dies wurde sogar durch einen Gemeinderatsbeschluss bekräftigt.
Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer verweist im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER darauf, dass der Bescheid Rechtsbestand ist und dass er eigentlich zwingend umzusetzen wäre: „Ich kenne den Gemeinderatsbeschluss aus Brixlegg nicht, aber ich weiß, dass die Gemeinde und Rüter den Hang jetzt viel schöner finden als er zuvor war. Auf die Frage, was passiert, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, lässt Platzgummer keine Zweifel offen: „Wenn dort nichts passiert, müssen wir ein Strafverfahren einleiten. Wir sind gezwungen den Bescheid zu vollziehen und ihn durchzusetzen. Außerdem sprechen wir hier ja nicht von reiner Willkür der BH. Die Sachverständigen empfehlen ja ausdrücklich die Aufforstung. Dieser Empfehlung sind wir gefolgt.  Rüter die Gemeinde sollten zumindest jene Auflagen erfüllen, die aus forstlicher Sicht unbedingt notwendig sind. Schließlich hat der Wald dort auch eine gewisse Funktion. Danach können wir ja weitersehen, ob es eine Lösung mit den Sachverständigen gibt. Doch diesen Schritt müssen die Eigentümer setzen. Wir wollen natürlich einen Konsens herstellen.“ Rein rechtlich hat der Gemeinderatsbeschluss keinen Einfluss auf den Bescheid, „Dabei handelt es sich nur um eine reine Willenskundgebung, das Forstgesetz ist hier dennoch bindend“, erklärt Bezirkshauptmann Platzgummer.

Gemeinde sucht Gespräch

Auch auf Grund der Anfrage des ROFAN-KURIER will sich Brixleggs Bürgermeister Rudi Puecher jetzt mit der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung setzen: „Ja das stimmt, die Gemeinde hat sich gegen die Aufforstung ausgesprochen. Wir als Gemeinde haben allerdings auch niemals einen Bescheid bekommen, dieser ging nur an den Schlossherrn Rüter. Ich werde das Gespräch mit BH Platzgummer und der Forstinspektion suchen und versuchen eine Genehmigung zu bekommen, dass der Hang so bleiben darf.“

Zellberg: Rückbau-Bescheid für Zufahrt!

Donnerstag, 02 Juli 2015
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In der Diskussion um den Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet der Stoffner-Quelle ist nun ein neuer Bescheid ergangen: Besitzerin Eva Pendl muss die Kurve überschütten, Humus aufbringen und die illegale Rodung wieder aufforsten. Eigentlich.

ZELLBERG (rr/ce) Für die nachträgliche Legalisierung der illegal errichteten Zufahrt in Zellberg schaut es offenbar schlecht aus: Mit 27. Mai hat die BH Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt.
Teilweise auf dem Nachbargrundstück von Johann Außerladscheider (mit dessen Einverständnis) hatte Eva Pendl bzw. ihr Sohn ohne Genehmigung der Behörde die Rodung eines etwa 1.900 m2 großen Teilstückes begonnen und – ebenfalls ohne Genehmigung – im Quellschutzgebiet der Stoffner-Quelle eine Zufahrt zu dort geplanten Baugrundstücken errichtet.

Deutliche Worte im Bescheid

Der bereits mit 1. Oktober 2014 an den Verursacher Josef Pendl ergangene Bescheid für den Rückbau der Straße und für eine Aufforstung wurde aufgehoben.
Die Behörde hatte sich zunächst an ihn, nicht jedoch an die Grundeigentümerin, die Mutter des Verursachers, gewandt.
Nun ist Eva Pendl als Eigentümerin und „Auftraggeberin“ selbst die Adressatin des Bescheides.
Und dieser hat es in sich: Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden.
Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.

Einstweilige Verfügung

Umzusetzen waren die Maßnahmen bis 30. Juni 2015. Eine aufschiebende Wirkung wurde zudem aberkannt.
Die BH Schwaz legt noch nach: Als Wasserrechts-Behörde hat sie eine „einstweilige Verfügung“ gemäß Wasserrechts-Gesetz erlassen.
Die Zufahrt ist laut Bescheid sofort zu sperren, auch muss sofort ein Damm zur Ableitung von Oberflächen-Wasser errichtet werden. Dieser wurde bereits errichtet, wie die Anrainer beklagen, jedoch nicht so, wie er angeordnet war...
Die Verfügung besagt weiter, dass hier nur „unbedenkliches Material“ zum Aufschütten verwendet werden darf, das zuvor kontrolliert werden muss.
Die eingesetzten Maschinen müssen in bestem Zustand sein, regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.

Quellnutzer müssen „vor den Arbeiten informiert werden“

Die Quell-Nutzer müssen VOR den Arbeiten informiert werden.
Zudem muss die Verursacherin/Auftraggeberin eine Beweissicherung durchführen. Sowohl die Schüttmenge als auch die Qualität der Quelle muss vor Beginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss für sechs Monate permanent geprüft werden.
Der ROFAN-KURIER hat versucht, Josef Pendl zur aktuellen Entwicklung zu erreichen. Leider gab Pendl bis zum Redaktions-Schluss keine Stellungnahme ab.
Beim Lokal-Augenschein wenige Tage vor Ablauf der Frist konnte jedoch von einer Umsetzung des Bescheides nichts festgestellt werden.
Dazu BH Dr. Karl Mark wenige Tage vor Ablauf der von seiner Behörde verordneten Frist: „Ja, es ist richtig, die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat den Bescheid erlassen, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Empfänger hat noch Zeit, innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist, Beschwerde einzulegen. Wir müssen derzeit abwarten, ob und wann der Bescheid rechtskräftig wird ...“
© Rofankurier