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Neuerlicher Antrag hemmt Rückbau in Zellberg!

Dienstag, 04 August 2015
Freigegeben in Lokales
Trotz rechtskräftigen Bescheid der BH Schwaz wird derzeit im Quellschutzgebiet in Zellberg nicht rückgebaut. Ein neuer Antrag verhindert den Vollzug.

ZELLBERG (ce) Mit Ende  Mai hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt. Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden. Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.
Im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER erklärt Benjamin Hotter von der BH Schwaz, warum trotzdem nicht rückgebaut wird: „Die Bescheid-Auflagen wurden bis jetzt nur teilweise erfüllt. Zum Beispiel ist der zu errichtende Wall, der verhindern soll, dass Sickerwasser von der Fahrbahn in den Quell-Einzugsbereich rinnt, zu klein ausgefallen. Aufforstung und Rückbau sind nicht erfolgt.“ Dass derzeit auch nicht weiter rückgebaut werden muss, erklärt Hotter so: „Es wurde für diese Kurve ein neuer Bauantrag eingebracht. Dieser hemmt den Rückbau, weil jetzt die Entscheidung zum neuen Antrag abgewartet wird. Ich kenne zwar das neue Projekt noch nicht, aber wenn der Antrag bewilligungsfähig ist, dann wird er auch bewilligt und löst somit den alten Bescheid ab. Gegen diesen ersten Bescheid läuft auch wieder eine Beschwerde, die derzeit beim Landesverwaltungsgericht aufliegt. „Ich bin mir nicht sicher, ob er hält“, erklärt Hotter. „Ich bin in Sachen Quellschutz auf `Nummer sicher` gegangen. Der Anwalt von Eva Pendl meinte, ich war überschiessend. Vor Mitte August wird keine Entscheidung fallen...“

Zellberg: Rückbau-Bescheid für Zufahrt!

Donnerstag, 02 Juli 2015
Freigegeben in Lokales
In der Diskussion um den Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet der Stoffner-Quelle ist nun ein neuer Bescheid ergangen: Besitzerin Eva Pendl muss die Kurve überschütten, Humus aufbringen und die illegale Rodung wieder aufforsten. Eigentlich.

ZELLBERG (rr/ce) Für die nachträgliche Legalisierung der illegal errichteten Zufahrt in Zellberg schaut es offenbar schlecht aus: Mit 27. Mai hat die BH Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt.
Teilweise auf dem Nachbargrundstück von Johann Außerladscheider (mit dessen Einverständnis) hatte Eva Pendl bzw. ihr Sohn ohne Genehmigung der Behörde die Rodung eines etwa 1.900 m2 großen Teilstückes begonnen und – ebenfalls ohne Genehmigung – im Quellschutzgebiet der Stoffner-Quelle eine Zufahrt zu dort geplanten Baugrundstücken errichtet.

Deutliche Worte im Bescheid

Der bereits mit 1. Oktober 2014 an den Verursacher Josef Pendl ergangene Bescheid für den Rückbau der Straße und für eine Aufforstung wurde aufgehoben.
Die Behörde hatte sich zunächst an ihn, nicht jedoch an die Grundeigentümerin, die Mutter des Verursachers, gewandt.
Nun ist Eva Pendl als Eigentümerin und „Auftraggeberin“ selbst die Adressatin des Bescheides.
Und dieser hat es in sich: Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden.
Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.

Einstweilige Verfügung

Umzusetzen waren die Maßnahmen bis 30. Juni 2015. Eine aufschiebende Wirkung wurde zudem aberkannt.
Die BH Schwaz legt noch nach: Als Wasserrechts-Behörde hat sie eine „einstweilige Verfügung“ gemäß Wasserrechts-Gesetz erlassen.
Die Zufahrt ist laut Bescheid sofort zu sperren, auch muss sofort ein Damm zur Ableitung von Oberflächen-Wasser errichtet werden. Dieser wurde bereits errichtet, wie die Anrainer beklagen, jedoch nicht so, wie er angeordnet war...
Die Verfügung besagt weiter, dass hier nur „unbedenkliches Material“ zum Aufschütten verwendet werden darf, das zuvor kontrolliert werden muss.
Die eingesetzten Maschinen müssen in bestem Zustand sein, regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.

Quellnutzer müssen „vor den Arbeiten informiert werden“

Die Quell-Nutzer müssen VOR den Arbeiten informiert werden.
Zudem muss die Verursacherin/Auftraggeberin eine Beweissicherung durchführen. Sowohl die Schüttmenge als auch die Qualität der Quelle muss vor Beginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss für sechs Monate permanent geprüft werden.
Der ROFAN-KURIER hat versucht, Josef Pendl zur aktuellen Entwicklung zu erreichen. Leider gab Pendl bis zum Redaktions-Schluss keine Stellungnahme ab.
Beim Lokal-Augenschein wenige Tage vor Ablauf der Frist konnte jedoch von einer Umsetzung des Bescheides nichts festgestellt werden.
Dazu BH Dr. Karl Mark wenige Tage vor Ablauf der von seiner Behörde verordneten Frist: „Ja, es ist richtig, die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat den Bescheid erlassen, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Empfänger hat noch Zeit, innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist, Beschwerde einzulegen. Wir müssen derzeit abwarten, ob und wann der Bescheid rechtskräftig wird ...“
© Rofankurier