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Josef Ellinger ist 67 und schwer geh-behindert. Im KH Schwaz wollte er am 5. Februar sein Parkticket beim Portier entwerten. Doch der Mann hätte ihn "angeschnauzt und mies behandelt". "Das muss ich mir auch als Behinderter nicht bieten lassen", ärgert sich Ellinger.

Schwaz - "Hättest draußen geparkt, müsstest die Tiefgarage nicht bezahlen!" Mit diesen Worten sei er, Josef Ellinger, vom Portier im Bezirkskrankenhaus Schwaz... "vom Hof gejagt" worden. Ellinger parkte am Sonntag, 5. Februar, in der Tiefgarage des KH Schwaz. Der Grund: Die Behindertenparkplätze im Freien waren belegt. "Zwei davon von Autos ohne Behindertenausweis", sagt Ellinger dem ROFAN-KURIER. Er selbst ist seit einem Bandscheibenvorfall zu 90% invalid. Den Parkausweis für Behinderte hatte Ellinger wie immer im Auto.

"Meinen Namen erfährst du dort, wo du dich beschwerst!"

"In Kufstein und St. Johann gibt es nie Probleme. Die stellten mir immer einen Ausfahrschein aus. Nur im KH Schwaz ist das anscheinend nicht möglich", sagt Ellinger. Am Sonntag, 5. Februar, um ca. 15:15 Uhr geriet Ellinger dann wegen der Parkgebühr mit dem Portier aneinander. "Der hat mich gleich angeschnauzt und gesagt, dass halt auch die Behinderten die Tiefgarage zahlen müssen.  Aber wie! Er war sofort unfreundlich. Wenn er das normal sagt, hätte ich kein Problem", ärgert sich Ellinger. Aber auch wenn er behindert ist, will er sich nicht alles gefallen lassen. Er hat den Portier also nach dessen Namen gefragt. "Den hat er mir dann nicht gesagt! Er hat mich angefaucht, ich soll mich halt beschweren gehen... und 'meinen Namen erfährst schon dort, wo Du Dich beschweren gehst!', hat er gesagt." Außerdem bekam er vom Schwazer Krankenhaus schon einmal eine freie Fahrt. "Damals hat mir eine freundliche Dame den Schranken per Knopfdruck geöffnet", erinnert sich Ellinger. Wie der Portier ihn an diesem Tag behandelt hat, findet er "eine Frechheit".
"Wenn jemand mit Menschen, noch dazu mit Behinderten, so umgeht, sollte er eigentlich nicht mit Leuten zu tun haben!", ärgert sich Ellinger.

Parksituation und Statement des KH-GF Mag. Holzhammer

Insgesamt gibt es 6 Behinderten-Parkplätze beim Krankenhaus Schwaz. Zwei davon sind direkt rechts neben dem Eingang und zwei weitere einige Meter links neben dem Eingang. In der Tiefgarage zahlt man 1,70,– EURO für jede angefangene Stunde parken. KH-Geschäftsführerin Mag. Margit Holzhammer dazu zum ROFAN-KURIER: "Ich bedauere den Vorfall außerordentlich und möchte mich in aller Form bei dem Patienten entschuldigen. Ein solches Verhalten entspricht ganz und gar nicht dem Stil unseres Hauses. Ich werde mit dem betreffenden Mitarbeiter das Gespräch suchen."
Zur generellen Parksituation heißt es seitens des KH Schwaz: "Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass rund um unser Haus sechs Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen (davon zwei direkt vor dem Krankenhaus, zwei hinter dem Krankenhaus und zwei in der Tiefgarage). Alle Behindertenparkplätze sind selbstverständlich barrierefrei zugänglich, auch jene im Freien liegen direkt an einem Lift. Die vier Parkplätze im Freigelände sind kostenlos, jene in der Tiefgarage kostenpflichtig. Eine Ausnahmeregelung gibt es dann, wenn alle Behindertenparkplätze im Freien belegt sind. Wenn der betreffende Patient ein persönliches Gespräch wünscht, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung." Man hätte Josef Ellinger die Ausfahrt also genehmigen können. Im Endeffekt liegt es aber wohl im Ermessen der Portiere, das zu entscheiden. (cm/mk)
Die Weichen für den Elektronische Gesundheitsakt (ELGA) sollen Ende 2013 gestellt werden. Aus gegebenem Anlass sprach der ROFAN-KURIER mit dem ehemaligen TGKK-Obmann Michael Huber über Vor- und Nachteile der heiß diskutierten E-Medikation.

ÖSTERREICH (aw) Der elektronische Gesundheitsakt (ELGA) soll alle Patienten-Daten speichern – von Befunden über verschriebene Medikamente bis hin zu Röntgen-Bildern. Sobald sich der Patient per E-Card bei einem Arzt (oder einer anderen Gesundheitseinrichtung) anmeldet, hat dieser vier Wochen lang Zugriff auf die jeweiligen Daten.

„Fehlmedikation ausgeschlossen“

Apotheken haben ausschließlich Einsicht auf die Medikamente und das nur für den aktuellen Tag. Dritte (z. B. der Arbeitgeber) haben keine Einsicht in ELGA, würden sich dadurch sogar strafbar machen.
„Für Patienten ist ELGA eine Bereicherung. Die E-Medikation ist dringend notwendig“, erklärt der ehemalige TGKK-Obmann Bgm. Michael Huber. Huber nennt sogleich Beispiele von Fehlmedikationen, wenn etwa ein zu starkes Antibiotikum verschrieben wird. „32% der +70-Jährigen und 40% der +80-Jährigen sind von solchen Fehlmedikationen betroffen“, ergänzt der langjährige TGKK-Obmann. Laut Huber soll das mit ELGA nicht mehr passieren, da verschriebene Medikamente im jeweiligen Akt gespeichert werden.
In Sachen Datenschutz ist Michael Huber für eine klare Aufklärung. „Das ist ein sensibles Thema, das klar behandelt werden muss. Die Patienten müssen detailliert aufgeklärt werden. Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, denn die Daten marschieren ja nicht, sie bleiben in der Zentrale.“

Ärzte nicht verpflichtet

Der größte Widerstand in Bezug auf den ELGA gab es bisher von den Ärzten selbst. Diese wollten nicht zur Anwendung von ELGA verpflichtet werden. Im vergangenen Monat  einigten sich Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und Gesundheitssprecher Erwin Rasinger (ÖVP) auf einen Kompromiss: Befunde aus Labors, Entlassungsbriefe von Krankenhäusern und Medikamente müssen zwar verpflichtend im ELGA landen, beim Rest gilt allerdings ein „Verwendungsrecht“ – Ärzte müssen ELGA also nicht verwenden, wenn sie nicht wollen.
Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer Tirol, begrüßt diese Annäherung: „Wir erkennen die politische Intention, hier für Ärzte eine Lösung zu schaffen.“ Jedoch sieht Wechselberger noch Unstimmigkeiten in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit und pocht ebenso auf eine lückenlose Aufklärung zum Thema Datenschutz. Unzufrieden ist der Ärztekammer-Präsident auch mit der Pilot-Phase: „Die ‚schwammige‘ Möglichkeit regional verteilter Tests reicht nicht, das System gehört vorab verbindlich getestet.“ Ende 2012 beginnen die ersten Schritte zum Aufbau des Systems.

„Opting-out“ für Patienten

Patienten haben übrigens die Möglichkeit eines sogenannten „opting-out“. Wer beim ELGA nicht dabei sein möchte, der muss dies bei der ELGA-Ombudsstelle melden und wird dann abgemeldet. Alle anderen sind automatisch dabei.
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