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Zellberg: Kampf um Trinkwasser-Quelle geht weiter!

Montag, 28 September 2015
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Es ist ein Zermürbungs-Kampf gegen die Quellnutzer. Zumindest empfinden sie es so: Durch neuerliche Einsprüche der Familie Pendl hat nun der Verwaltungs-Gerichtshof etliche Punkte aus dem Bescheid der BH Schwaz aufgehoben.

SCHWAZ/ZELLBERG (cm) Im Streit um die Nutzung der Stoffner-Quelle in Zellberg stellen sich die Nutzer im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER die Frage, ob illegale BauProjekte sogar im Quellschutz einfach durch jahrelange Einsprüche salonfähig gemacht werden können. „Der BH-Bescheid war in Ordnung. Wir verstehen nicht, warum daraus jetzt Punkte aufgehoben werden!“, sagen sie.
Die Bodenbeschaffenheit wurde durch Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet massiv verändert.  Vier Gutachten gäbe es bereits: Von den Quell-Nutzern, der Behörde und von den Bau-Werbern. Alle würden aus Sicht der Quell-Nutzer den Rückbau der Kurve nahelegen.
Josef Pendl, der die Zufahrt errichten ließ, möchte auf Nachfrage des ROFAN-KURIER „ohne seinen Anwalt keine Auskunft“ geben.

BH Schwaz zur Situation

Benjamin Hotter  von der Bezirks-Hauptmannschaft Schwaz sagt dazu: „Unser Bescheid hat zwei Spruchpunkte gehabt, die das Forstrecht und Wasserrecht betrafen. In Sachen Forstrecht ist noch nichts entschieden. Wasserrechtlich hat der Landesverwaltungsgerichtshof die Nebenbestimmungen für den Rückbau aufgehoben, weil diese einstweilige Verfügung nach dem Wasserrecht nur bei unmittelbarer Gefahr gilt. Diese besteht aber noch nicht, bzw. erst dann, wenn die Aufforstung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beginnt. Kurz gesagt kann man sagen, dass alles was zukünftige Gefahren betrifft aufgehoben wurde, alles was unmittelbare Gefahren betrifft bleibt jedoch aufrecht.“

Zellberg: Rückbau-Bescheid für Zufahrt!

Donnerstag, 02 Juli 2015
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In der Diskussion um den Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet der Stoffner-Quelle ist nun ein neuer Bescheid ergangen: Besitzerin Eva Pendl muss die Kurve überschütten, Humus aufbringen und die illegale Rodung wieder aufforsten. Eigentlich.

ZELLBERG (rr/ce) Für die nachträgliche Legalisierung der illegal errichteten Zufahrt in Zellberg schaut es offenbar schlecht aus: Mit 27. Mai hat die BH Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt.
Teilweise auf dem Nachbargrundstück von Johann Außerladscheider (mit dessen Einverständnis) hatte Eva Pendl bzw. ihr Sohn ohne Genehmigung der Behörde die Rodung eines etwa 1.900 m2 großen Teilstückes begonnen und – ebenfalls ohne Genehmigung – im Quellschutzgebiet der Stoffner-Quelle eine Zufahrt zu dort geplanten Baugrundstücken errichtet.

Deutliche Worte im Bescheid

Der bereits mit 1. Oktober 2014 an den Verursacher Josef Pendl ergangene Bescheid für den Rückbau der Straße und für eine Aufforstung wurde aufgehoben.
Die Behörde hatte sich zunächst an ihn, nicht jedoch an die Grundeigentümerin, die Mutter des Verursachers, gewandt.
Nun ist Eva Pendl als Eigentümerin und „Auftraggeberin“ selbst die Adressatin des Bescheides.
Und dieser hat es in sich: Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden.
Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.

Einstweilige Verfügung

Umzusetzen waren die Maßnahmen bis 30. Juni 2015. Eine aufschiebende Wirkung wurde zudem aberkannt.
Die BH Schwaz legt noch nach: Als Wasserrechts-Behörde hat sie eine „einstweilige Verfügung“ gemäß Wasserrechts-Gesetz erlassen.
Die Zufahrt ist laut Bescheid sofort zu sperren, auch muss sofort ein Damm zur Ableitung von Oberflächen-Wasser errichtet werden. Dieser wurde bereits errichtet, wie die Anrainer beklagen, jedoch nicht so, wie er angeordnet war...
Die Verfügung besagt weiter, dass hier nur „unbedenkliches Material“ zum Aufschütten verwendet werden darf, das zuvor kontrolliert werden muss.
Die eingesetzten Maschinen müssen in bestem Zustand sein, regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.

Quellnutzer müssen „vor den Arbeiten informiert werden“

Die Quell-Nutzer müssen VOR den Arbeiten informiert werden.
Zudem muss die Verursacherin/Auftraggeberin eine Beweissicherung durchführen. Sowohl die Schüttmenge als auch die Qualität der Quelle muss vor Beginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss für sechs Monate permanent geprüft werden.
Der ROFAN-KURIER hat versucht, Josef Pendl zur aktuellen Entwicklung zu erreichen. Leider gab Pendl bis zum Redaktions-Schluss keine Stellungnahme ab.
Beim Lokal-Augenschein wenige Tage vor Ablauf der Frist konnte jedoch von einer Umsetzung des Bescheides nichts festgestellt werden.
Dazu BH Dr. Karl Mark wenige Tage vor Ablauf der von seiner Behörde verordneten Frist: „Ja, es ist richtig, die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat den Bescheid erlassen, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Empfänger hat noch Zeit, innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist, Beschwerde einzulegen. Wir müssen derzeit abwarten, ob und wann der Bescheid rechtskräftig wird ...“

Zillertaler Familien kämpft um ihr Wasser-Recht

Montag, 27 April 2015
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In Zellberg kämpfen 25 Menschen um ihr Wasser. Seit Jahrzehnten nutzen ihre Familien die Stoffner-Quelle, deren Qualität sie durch eine illegal errichtete Zufahrts-Straße, Umwidmungen und Bauvorhaben gefährdet sehen. Der Ball liegt bei der BH Schwaz, die Gemeinde will eine sinnvolle Lösung.

ZELLBERG (cm/ce) In Zellberg kämpfen 25 Bürger um ihr Wasser. Seit mehreren Generationen nutzen sie die Stoffner-Quelle, deren Wasser sie kostenlos beziehen. 1983 wurde die Quelle ins Wasserbuch eingetragen.  Mehrere Wohnhäuser (teils Ferienpensionen) und ein Stallgebäude sind an die Quelle angeschlossen. In der Hauptsaison werden hier bis zu 50 Personen mit diesem Wasser versorgt.
Nur einen Steinwurf neben der Quellstube, direkt im Einzugsgebiet der Quelle, hat Josef Pendl, Sohn von Grundbesitzerin Eva Pendl, eine Zufahrts-Straße zu den 2004 gewidmeten Grundstücken errichtet.
Fünf Grundparzellen hat die Gemeinde am Hang hinter der Quelle von Freiland/Wald in Bauland umgewidmet. Die Parzellen werden und wurden nun von der Familie Pendl verkauft. Einer der Käufer hat bereits sein Haus dort errichtet. Auch durch den dafür geplanten Kanalbau sehen die Eigentümer die Quelle gefährdet.
Die allerdings ohne Genehmigung errichtete Zufahrt zu weiteren Parzellen liegt teilweise im Quellschutz-Gebiet. Wald wurde hier ohne Genehmigung gerodet. Trotz Rückbau-Bescheid der BH Schwaz von 2014 gibt es die Zufahrt nach wie vor.
„Wir sorgen uns um unser Wasser! Seit Generationen nutzen unsere Familien dieses Wasser, das uns als Nutzungs-Berechtigten zusteht. Jetzt müssen wir auf unsere Kosten prüfen lassen, ob die Bauarbeiten die Wasser-Qualität beeinträchtigt haben. Warum wird die illegale Straße nicht zurückgebaut? Wie ist es im Land Tirol möglich, dass eine Trinkwasser-Quelle gefährdet wird, damit einige wenige Gewinn machen…?“, fragen sich die Sprecherinnen der Betroffenen.
Vize-Bürgermeister Hansjörg Tipotsch sagt im ROFAN-KURIER-Interview: „Für den Kanalbau gibt es ein hydro-geologisches Gutachten. Dieses besagt, dass der Kanal die Quelle nicht gefährdet. Die Kanal-Trasse führt vom Quell-Gebiet weg Richtung talauswärts. Der Einspruch der Quell-Nutzer wurde abgelehnt,  Mitte Mai ist Baubeginn.“
Tipotsch weiter: „Wir möchten aber eine Lösung, die sicherstellt, dass die Nutzer weiterhin ihr Wasser haben. Die Grundeigentümerin hat dafür sogar eine schriftliche Garantie abgegeben...“ 

zelltipotsch

Vize-Bgm. Hansjörg Tipotsch mit einem Konzept-Plan. Links am Plan: Die Kurve, die im Quellgebiet liegt.
Oben: Zwei Bauparzellen mit Baubescheid,
unten: 3 weitere gewidmete Parzellen. Über den Weg oben soll der Kanal (nach rechts, talauswärts) verlaufen.

Nun gibt es Pläne, die Straße im Nachhinein zu legalisieren, indem man sie „abdichtet“ um ein Versickern von Schmutzwasser (mit Öl oder Salz von Autos) im Quellgebiet zu verhindern.

Josef Pendl, Errichter der Zufahrt und Sohn der Grundstücks-Eigentümerin, sagt: „Die Stoffnerquelle liegt eigentlich auf dem Grund von Johann Außerladscheider. Da es für diesen Grund keine Quellnutzungs-Berechtigten gibt, fällt  die  Problematik der illegal errichteten Straße weg. (... weil die Quelle daher nicht genutzt werden drüfte, Anmerkung). Jene, die sich seit Jahrzehnten aus dieser Quelle bedient  haben, haben  das  quasi  illegal  gemacht.  Das wird auch vor Gericht  bestehen.  Johann  Außerladscheider und ich haben den gleichen Anwalt. Somit steht der Errichtung einer Wohnsiedlung nichts mehr im Weg. Meine Straße kann auch bleiben, seit 9. März ist der Bescheid da. Wenn eine Versickerung  verhindert  wird, dann kann die Straße bleiben, da jetzt aber  die ganze Quellschutzproblematik wegfällt, müssen wir nicht mal groß umbauen.“
Bezüglich  der  Rodungen  will Pendl noch nachverhandlen. Er sagt: „Ich bin dagegen, wieder aufzuforsten, das werde ich bekämpfen. Vielleicht werde  ich  diese  Schlacht verlieren und selbstverständlich  werde  ich mich dann dem Urteil beugen. Aber das sehen wir, wenn es so weit ist.“
Johann Außerladscheider hat auf Anfrage des ROFAN-KURIER ein Interview zum Thema abgelehnt.  

BH stellt neuen Bescheid aus

Seitens der BH Schwaz sagt Gemeindereviesor Hubert Schwarz: „Die BH hat im Oktober 2014 den Rückbau und die Aufforstung verordnet. Das Landesverwaltungs-Gericht hat der BH nicht Recht gegeben,  weil wir den Bescheid fälschlicher Weise an den Errichter, Josef Pendl, adressiert haben. Dieser hätte aber an die Grund-Eigentümerin gehen müssen.“
Nun werde die BH einen neuen Bescheid erlassen. „Darin wird abermals eine Weg-Überschüttung verordnet, damit die ursprünglichen Gelände-Verhältnisse wieder hergestellt werden.  Auch die Aufforstung wird neuerlich vorgeschrieben“, sagt Schwarz sinngemäß.
Der nachträgliche Antrag auf Bewilligung der Rodung von Josef Pendl sei abgewiesen worden.
„Bei allen Maßnahmen darf die Quelle nicht beeinträchtigt werden.... Grundsätzlich darf man  auf seinem Grundsück auch ohne Genehmigung einen Weg errichten. Dem entgegen steht in diesem Fall die Gefährdung der Quelle. Wenn man eine Möglichkeit findet, dass der Schutz der Quelle gesichert ist, dann könnte der Weg eventuell auch erhalten bleiben“, relativiert Schwarz...
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