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Lopatka: "Arbeitslosen-Anstieg wegen Zuwanderung"

Montag, 29 August 2016
Freigegeben in Politik
Täglich werden Asylwerber von Deutschland nach Österreich zurückgeschickt, der Flüchtlings-Strom reißt nicht ab. Die Zahl jener, die Mindestsicherung beziehen, steigt ständig. Spitzenpolitiker aller Parteien wie Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) sprechen immer deutlichere Worte. Aber wann wird gehandelt?

Österreich - In der Sommer-Pause hat ÖVP-Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka für einiges Aufsehen gesorgt: Er sagt, der massive Anstieg an Arbeitslosen geht fast ausschließlich auf das Konto von Ausländern. Zudem müsse Österreich "runter mit der Mindestsicherung". Lopatka sieht diese als "Zuzahlung", jedoch nicht als Betrag, von dem allein man leben können soll. "Wir haben schon jetzt allein in Wien mehr Ausländer, die von der Mindestsicherung leben, als bei der Einführung in ganz Österreich", sagt Lopatka kürzlich in einem Interview. Österreich sieht er als Schlusslicht: Andere Länder wie Deutschland, Dänemark, Schweden… hätten längst reagiert und die Mindestsicherung deutlich gesenkt. Damit machen sich diese Staaten für Wirtschafts-Flüchtlinge unattraktiver. Österreich hinkt hinterher.

RoKu: "Wie steht es um die Mindestsicherung in Wien?"
LOPATKA: "In Wien sind mittlerweile 42,9% aller Bezieher einer Mindestsicherung keine Österreicher! Insgesamt beziehen in Wien aktuell 76.839 Ausländer eine Mindestsicherung. Darunter sind auch 22 Staatenlose und 208 Personen, die 'keine Auskunft' über ihre Herkunft geben."

RoKu: "Wie schaut es außerhalb von Wien aus? Wie viele der Bezieher sind Ausländer?"
LOPATKA: "Österreichweit gab es im Vorjahr 256.000 Bezieher der Mindestsicherung. Insgesamt liegen die Ausgaben für die Mindestsicherung in Österreich mittlerweile bei etwa einer Milliarde EURO! Fakt ist aber: Bei 16.712 Staatsbürgern, die eine Mindestsicherung erhalten, ist die Staatsbürgerschaft nicht geklärt. 90% dieser oft gering qualifizierten und mit schlechten Deutschkenntnissen ausgestatteten Menschen fallen zumindest einige Jahre in die Mindestsicherung."

RoKu: "Oberösterreich hat die Mindestsicherung gesenkt. Niederösterreich denkt darüber nach. Wie sind die Zahlen hier im Vergleich?"
LOPATKA: "In Wien beträgt die Mindestsicherung derzeit 837,76 EURO monatlich. Dazu kommen aber noch die Familien-Beihilfe und Wohnleistungen. In Oberösterreich wurde vor dem Sommer eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen. Diese erhalten künftig 365,- EURO. Dazu kommen Boni für Alleinerziehende, Familien- und Wohnleistungen. In Niederösterreich ist die Höhe der Mindestsicherung annähernd jene, wie in Wien. Allerdings sind die Familienleistungen wesentlich geringer und zum Vergleich: In Wien gab es im Vorjahr fast 180.000 Mindestsicherungs-Bezieher, in Niederösterreich nur rund 25.000 – obwohl beide Bundesländer annähernd ähnlich viele Einwohner haben."

Einheitliche Lösung ist sinnvoll!

RoKu: "Sollte die Mindestsicherung Ihrer Meinung nach in allen Bundesländern gleich geregelt sein/gleich hoch sein?"
LOPATKA: "Eine einheitliche Höhe der Mindestsicherung in ganz Österreich halte ich für sinnvoll. Ich würde jedoch entsprechend dem dänischen Modell auf die Aufenthaltsdauer im Land abstellen: Nur wer schon mehrere Jahre im Land gelebt hat, kann auch die volle Mindestsicherung erhalten. Dänemark zahlt beispielsweise nur die Hälfte (für Leute, die nicht bereits mehrere Jahre im Land leben. Anmerkung der Redaktion)."

RoKu: "Wie kann man die Mindestsicherung in Deutschland mit jener in Österreich vergleichen?"
LOPATKA: "Fakt ist: Deutschland, Schweden und Dänemark haben im Vorjahr bereits auf die Flüchtlingskrise reagiert und die Sozialgelder gesenkt. Die Auszahlung dort ist von der Höhe her aber nicht direkt mit jener in Österreich vergleichbar. Aber klar ist: Es können nicht einige wenige Länder die gesamte Flüchtlingslast schultern!"

RoKu: "Sie haben mit der Sommer-Diskussion für einige Aufregung gesorgt. Worum geht es Ihnen dabei?"
LOPATKA: "Mir geht es darum, alles zu tun, um Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu bringen. Daher muss es Änderungen bei der Mindestsicherung geben, um Arbeit wieder attraktiver zu machen. Zudem soll es zu einer Verschärfung bei den Zumutbarkeits-Bestimmungen geben. Meine Meinung ist: Wer unser Sozialsystem erhalten will, muss jetzt Änderungen durchführen. Wie heißt es so schön: Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, dass sich alles verändert."

RoKu: "Danke für das Interview!" (cm)

Deutschland darf Hartz4 verweigern!

Montag, 01 Dezember 2014
Freigegeben in International
In Deutschland hat eine Rumänin den Landkreis auf Auszahlung von Sozialhilfe (Hartz4) geklagt. Das Amt hat den Prozess bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten und Recht bekommen: Sozial-Touristen dürfen Sozial-Leistungen verweigert werden!

DEUTSCHLAND/ÖSTERREICH/TIROL (hp) Sozial-Tourismus ist in Österreich ein Tabu-Thema. Doch immer mehr Menschen aus ärmeren EU-Ländern wie Rumänien kommen gezielt nach West-Europa, um hier Sozial-Leistungen zu beziehen.
Eine Thematik, die bereits Thilo Sarrazin (SPD), ehemaliger Vorstand der Deutschen Bundesbank, in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ aufgriff.
Die Wahl des Wohnortes ist innerhalb der EU frei.  Was bei dieser Reise- und Wohnorts-Freiheit jedoch nicht bedacht wurde, sind die völlig unterschiedlichen Sozial-Standards und Gesetze in den unterschiedlichen EU-Ländern.
In Deutschland klagte eine Rumänin auf Auszahlung von Sozialhilfe, weil sie jetzt in Deutschland wohne.
Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Laut Urteil kann Deutschland damit ab sofort unter bestimmten Bedingungen Sozialhilfe (Hartz-4) verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Arbeitsplatz Sozialleistungen zu versagen, sagt der EuGH in seiner Entscheidung.
Der Staat dürfe Zuwanderern die Sozialleistungen verweigern, wenn diese nur das Ziel hätten, „in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedsstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel ... verfügen“. Der EuGH möchte aber derartige Fälle prüfen.

Trotz Arbeits-Verweigerung auf Sozialhilfe geklagt

Im konkreten Fall hatte eine Rumänin aus Leipzig auf Hartz 4 geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Die Frau hatte keinen Beruf erlernt und auch in ihrem Heimatland nicht gearbeitet. Das Sozialgericht Leipzig hatte den EuGH um Klärung gebeten.
Dieser schrieb, die Frau verfüge nicht über „ausreichende Existenzmittel“ und könne laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen.
Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.
Der Fall hat wegen der Debatte über möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer grundsätzliche Bedeutung. Es geht dabei vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Für deren Bürger gilt seit Jahresbeginn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union, wie der ORF berichtete.
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