Pensionsanspruch bei Heim-Pflege gefordert!
Der Seniorenbund und der Gemeinde-Bund fordern, dass Personen, die Angehörige zu Hause betreuen, einen Anspruch auf eine spätere Pension haben. Gesundheitslandesrat Tilg dazu: "Der gemeinsame Anspruch von Bundesregierung und Landesregierung ist, dass Altern in Würde und die Pflege zu Hause möglich ist."
ÖSTERREICH Vor dem Fachgipfel zum Thema Pflege forderte der Seniorenbund Anreize für die Betreuung von Angehörigen. Jene, die Angehörige zu Hause betreuen, sollen künftige einen eigenen Anspruch auf eine spätere Pension erwerben, forderte Ingrid Korosec (Obfrau des ÖVP-Seniorenbundes), in der "Wiener Zeitung". Auch Gemeindebund-Präsident Mag. Alfred Riedl kann sich die Anrechnung der Pflege auf die Pension der Angehörigen vorstellen.
Zuständigkeit der Bundesregierung
Der ROFAN-KURIER hat Tirols-Gesundheitlandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) zu diesem Thema befragt. Tilg verweist auf die Bundesregierung: "Für den Bereich der Pensionsversicherung besteht Bundeszuständigkeit. Derzeit bietet diese lediglich die Möglichkeit einer begünstigten Weiterversicherung: Dies jedoch nur dann, wenn die Arbeitskraft des Angehörigen zur Gänze durch die Pflege beansprucht wird. Es bedarf daher auf Bundesebene einer besseren pensionsrechtlichen Berücksichtigung jener Zeiten, die für die maßgebliche Betreuung und Pflege naher Angehöriger aufgewendet werden. Die Bundesregierung hat 'die Pflege daheim statt im Heim' zum obersten Ziel der aktuellen Pflegereform erklärt. Dieser Grundsatz gilt bereits für den seit 2012 laufenden Strukturplan Pflege 2012 – 2022 des Landes Tirol. Unser gemeinsamer Anspruch ist es, das Altern in Würde und die Pflege zu Hause bestmöglich sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass die Rahmenbedingungen durch die Bundesregierung österreichweit neu geordnet werden, um die Möglichkeit der Pflege zu Hause noch besser abzusichern."