Neue Beschilderung und Abgrenzungen in der Kundler Klamm...Gemeinde Kundl
Die Kundler Klamm ist KEIN Radweg!
In der Kundler Klamm herrscht Fahrverbot. Doch das wird offenbar immer wieder übersehen, was zu Ärger führt.
KUNDL Anscheinend wird das Fahrverbot in der Kundler Klamm von Radfahrern dann und wann gerne "übersehen". Sie lenken ihr Rad dann an schönen Tagen trotz regem Wanderbetrieb durch die dichten Trauben von wandernden Menschen, um so von Kundl in die Wildschönau zu gelangen. Nicht selten kommt es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Wanderern, die in Ruhe mit Kindern (oft auch im Kinderwagen) durch die Klamm spazieren.
Die Gemeinde Kundl hat nun die Initiative ergriffen und lässt die Einhaltung des Verbots als erste Maßnahme durch einen privaten Sicherheitsdienst kontrollieren. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, wird angehalten und aufgefordert umzukehren. Auch die Polizeiinspektion Kramsach wurde um verstärkte Kontrolle des Fahrverbotes gebeten. Daher der Appell an alle Radfahrer, das Fahrverbot genau einzuhalten, da bei Nichtbeachtung empfindliche Strafgelder drohen. Da der Weg zur Ache hin nicht durchgehend abgesichert ist, können nötige Ausweichmanöver fatal enden. Übrigens: Wer entgegen dem Fahrverbot unberechtigt durch die Kundler Klamm fährt, trägt – neben dem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – auch die Haftung für alle eigenen und fremden Schäden bei einem Unfall...








