Der Kunde muss der Daten-Weitergabe der minutengenauen Strommessung nicht zustimmen. "Dann gibt es aber keinen Nachtstrom", heißt es...

Stromverbrauch: TIWAG misst im Minuten-Takt

"Wozu?", fragen sich einige Leser des ROFAN-KURIER. TINETZ/TIWAG messen nach Austausch der alten analogen Zähler den Stromverbrauch der Haushalte künftig alle 15 Minuten. Datenkrake, ausspähen der Gewohnheiten? Nein, heißt es: Die TIWAG kann nicht anders...

TIROL In den letzten Tagen erreichten Aufforderungsschreiben die TIWAG-Kunden. Man solle einer Stromverbrauchs-Messung alle 15 Minuten zustimmen. Diese "intelligente Stromverbrauchs-Messung" nennt man auch "Smart Meter". Kritiker sagen, dass minütliches Erfassen des Stromverbrauches pro Gebäude/Wohnung dient lediglich dem Ausspähen von individualisierten Nutzergewohnheiten (Stichwort "gläserner Kunde").

Was sagt die TIWAG dazu?

Antwort gibt Dieter Schmid, Leiter Energiedaten-Management und Kundenservice: "Wir verwenden ja trotz Smart-Meter nur die gleichen Daten, wie zuvor. Anders können wir die Tag- und Nacht-Verbräuche leider nicht auslesen." Auf die Frage, ob jemand diese Daten zum Ausspähen der Kunden "abgreifen" kann, sagt Schmid: "Das ist eigentlich unmöglich. Die TIWAG ist eine kritische Infrastruktur. Wir schließen das kategorisch aus." Auf die Frage, wozu TIWAG/TINETZ diese Daten brauchen, sagt Schmid: "Hintergrund ist der, dass die TINETZ auf 'Smart-Meter' umstellt. Es gibt Kunden, die hatten bisher einen Tag- und einen Nacht-Tarif mit mechanischen Zählern mit Rollenzählwerk. Diese Zähler werden jetzt Schritt für Schritt ausgebaut und durch 'intelligente Messgeräte' ersetzt, mechanische Zähler gibt es nicht mehr. Das neue Gerät misst jede Viertelstunde. Wenn der Kunde den Doppeltarif weiter haben möchte, also den Tag- und Nachttarif, dann muss er dem zustimmen. Sonst darf der Netzbetreiber TINETZ die Daten nicht an die TIWAG weitergeben. Und dann kann auch kein Nachttarif in Anspruch genommen werden." Smart-Meter sei zudem keine TIWAG-Erfindung, sondern vielmehr eine gesetzliche Vorgabe aus dem "Elektrizitäts-Wirtschafts- und Organisationsgesetz 2010" des Bundes sowie aus der "Intelligente Messgeräte-Verordnung" IME-VO. Im Tarif "Nacht-Plus" der TIWAG zahlt man (von 20.00 bis 6.00 Uhr) in der Nacht nur 5,707 Cent pro KWh, am Tag dann 7,647 Cent pro KWh. Ohne Nachttarif bezahlt der Kunde "Comfort-Plus": 7,087 Cent – ganztägig. Schmied dazu: "Die TIWAG interessiert das alles nicht. Wir haben aber gesetzlich keine andere Möglichkeit und müssen Smart-Meter einführen…"

Autor: Mag. Christian Mück, Rechte: MP MEDIA & POWER GmbH - ROFAN-KURIER


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