Steuerberater Mag. Michael Hirschberger (links) und Mag. Markus Geisler, MBA MSc.Geisler & Hirschberger

Tipps für die Arbeitszeit-Erfassung

Dem österreichischen Arbeitszeitgesetz (AZG) zufolge haben Arbeitgeber die Pflicht, Aufzeichnungen über die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu führen.

SCHWAZ Dabei ist sicher zu stellen, dass diese den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Zeit-Aufzeichnungen dienen der Kontrolle, dass die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern eingehalten wird. Zugleich dient sie als Absicherung gegenüber späteren Forderungen, wenn es um die Frage von Überstunden, Ruhezeiten oder Urlaubstagen geht. Unterschriebene Arbeits-Aufzeichnungen haben vor Gerichten eine hohe Beweiskraft und können vor späteren unbegründeten Forderungen von Arbeitnehmern schützen. Ordnungsgemäße Arbeitszeit-Aufzeichnungen reduzieren das Risiko von Nachzahlungen bei Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Finanz. Auch das Arbeits-Inspektorat verhängt verschärfte Strafen bei fehlenden Arbeitszeit-Aufzeichnungen. Laut Gesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Arbeitnehmer müssen zur Führung von Arbeitsaufzeichnungen angewiesen werden und die notwendigen Hilfsmittel erhalten. Die Möglichkeiten zur Arbeitszeitaufzeichnung sind vielfältig: händisch, mittels Stempeluhr, am PC, am Smart-Phone, etc. Die elektronische Zeiterfassung ist übersichtlich und leicht kontrollierbar und jederzeit abrufbar. Komplizierte Berechnungen betreffend Zuschläge bei Mehr-, Über-, Feiertags- und Sonntags-Stunden oder auch bei Gleitzeitvereinbarungen können automatisch ausgewertet werden. Die Ergebnisse können darüber hinaus edv-unterstützt in die monatliche Lohnabrechnung eingespielt werden.
Tipp: Achtet auf vollständige ordnungsgemäße Arbeits-Aufzeichnungen bei den Arbeitnehmern. Geisler & Hirschberger unterstützt gerne, wenn es um die Art und die Form der Führung von Aufzeichnungen geht.  -Anzeige-

Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Münchner Straße 22
6130 Schwaz
Tel.: 0800/665550
E-Mail:
Web: www.kanzlei-geisler.at | www.steuerberater-geisler.at


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