Ein Schuss nach hinten? Immobilienmakler Thomas Rupp erklärt, warum die Provisions-Änderung bei Mieten nicht so glänzend ist, wie anfangs vermutet...
Was sich für Mieter geändert hat
Mit dem "Bestellerprinzip" wollte die Regierung Mieter von der Maklerprovision befreien. Doch die erhoffte Entlastung entpuppt sich für viele als Bumerang! Statt Vorteil klagen viele Wohnungssuchende über leere Online-Portale, versteckte Kosten und steigende Mieten.
ÖSTERREICH Auf den ersten Blick zu schön, um wahr zu sein: Seit Juli 2023 müssen Mieter bei der Vermittlung einer Wohnung durch einen Immobilienmarkler keine Provision mehr bezahlen. Die gesamte Provisionslast trägt der Erstauftraggeber, in der Regel also der Vermieter.
Kein Vertrag, viele Probleme
Leider ist nicht alles Gold, was glänzt. Aufgrund der höheren Kosten durch dieses "Bestellerprinzip" verzichten viele Vermieter auf einen Makler. Sie präsentieren ihre Immobilien oft mit nur dürftigen Informationen selbst. "Viele Mietimmobilien schaffen es nicht einmal bis ins Internet. Inserate kleben am schwarzen Brett beim örtlichen Einzelhandel. Andere werden durch kostenlose Inserate im Flohmarktblatt `vermarktet´", erklärt Thomas Rupp, Immobilienmakler und Sachverständiger für Liegenschaftsbewertungen. Für Wohnungssuchende ist die Auswahl damit deutlich gesunken.
Vermieter verlangen mehr
Ein weiterer Nebeneffekt ist laut Rupp das Einfließen der Provision in die Miete, falls ein Makler beauftragt wird: "So werden für eine Wohnung schnell einmal 50,– bis 100,– EURO mehr Miete verlangt. Damit hat der Vermieter die Provision über die Mietdauer mehr als hereingeholt." Mieter zahlen somit unterm Strich mehr als früher, vor dem "Bestellerprinzip". Wichtig: Wenn der Makler NUR im Auftrag des Vermieters tätig ist, hat er auch keine Haftung gegenüber dem Kunden: Der Mieter ist dann in keinem Vertragsverhältnis mit dem Makler.









