Polizei-Pressesprecher Manfred Dummer beantwortet die Fragen des ROFAN-KURIER. Polizei

Polizei: Was darf man, was nicht?

Die Lockerung nach Ostern wird von einigen Menschen falsch verstanden. "Man darf eh wieder fast alles?" Nicht ganz... Der ROFAN-KURIER hat nachgefragt und das Polizei-Kommando Tirol zum Interview gebeten.

TIROL Was darf man, was darf man nicht? Die Missverständnisse sind groß. Und einige hören eben nur das, was sie hören wollen... Oberstleutnant Manfred Dummer von der Presse-Stelle der Tiroler Polizei hat für uns die Fragen beantwortet.

BEISPIEL 1: "Ein Mieter muss die Wohnung räumen und übersiedeln. Darf er das aktuell?"
POLIZEI: "Ja, das ist erlaubt, wenn rechtlich notwendig."

BEISPIEL 2: "Darf man (als Einzelperson) bei der Übersiedelung helfen, wenn man Schutzmaske trägt, den Abstand einhält und keine weiteren Personen dabei sind?
POLIZEI: „Auch das ist erlaubt.“

BEISPIEL 3: "Eine ältere Frau räumt einen Schuppen, Lager, Keller... Darf man dabei helfen?"
POLIZEI: "Ja, das darf man."

BEISPIEL 4: "Ein Betrieb hat mehrere Standorte. Teils aber ohne Geschäfts-Tätigkeit (z.B. Lager) in verschiedenen Gemeinden. Darf man dort hinfahren?"
POLIZEI: "Ja, ist erlaubt, wenn es für die berufliche Tätigkeit notwendig ist."

BEISPIEL 5: "Eine Familie hat einen Zweit- oder Freizeitwohnsitz. Darf sie da hinfahren?"
POLIZEI: "Ja. Der Aufenthalt zwischen Haupt- und dem Zweitwohnsitz kann frei gewählt werden. Meldebestätigung wird empfohlen!"

BEISPIEL 6: "Ein Bauer betreut den Hof seiner Familie mit Viehbestand – aber in einer anderen Gemeinde. Darf er da hin?"
POLIZEI: "Ja. Die Versorgung der Tiere fällt unter die Ausnahme-Bestimmung."

BEISPIEL 7: "Ein Bauer hat einen Hof ohne Viehbestand in einer anderen Gemeinde. Darf er dort hin?"
POLIZEI: "Ja. Er muss bei Kontrolle die Notwendigkeit glaubhaft machen können."

BEISPIEL 8: "Jemand hat etwas auf 'willhaben' oder im Internet gekauft und mit Vorauskasse bezahlt. Darf er es ohne Personen-Kontakt abholen?"
POLIZEI: "Nein, das fällt nicht unter die vorgesehenen Ausnahmen. Außer es ist ein Gegenstand zur Deckung der Grundbedürfnisse (z.B. Waschmaschine). Der Gegenstand kann allerdings mit einem Lieferservice (Post etc.) zugestellt werden."

BEISPIEL 9: "Jemand möchte ein Auto kaufen. Oder ein bereits bestelltes Auto wird nun geliefert..."
POLIZEI: "Auch Autohäuser bis zu 400 Quadratmeter dürfen wieder öffnen. Dort können jetzt Autos unter Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen abgeholt werden. Wenn das Autohaus größer ist, muss der Verkäufer das Fahrzeug zustellen."

Beschränkungen gelten weiter!

Nach wie vor darf man nur aus wenigen Gründen Haus oder Wohnung verlassen. Jetzt sind Einkäufe aber auch wieder außerhalb der eigenen Gemeinde erlaubt. Auch Sport im Freien ist zulässig. Ein Pendeln zur Arbeit über die Gemeinde-Grenze hinweg ist nun auch für nicht systemrelevante Berufe möglich.
Es gilt aber nach wie vor die Vorgabe, nach Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten.

Außer Haus gehen ist grundsätzlich erlaubt für: Einkaufen, Apotheke, Arzt, Bank, Therapie, Stall betreuen, Hochzeit, Begräbnis, Sport, Betreuung oder Hilfe für Hilfsbedürftige.
Achtung: Alle Details auch auf www.rofankurier.at


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