Neue Corona-Hilfe: Der Ausfallbonus
Auch 2021 hat uns die Corona-Pandemie noch fest im Griff. Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können seit Mitte Februar den Ausfallbonus beantragen. Damit soll schnell und unkompliziert für mehr Liquidität gesorgt werden.
SCHWAZ Für wen gibt es den Ausfallbonus? Für jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 nachweisen kann. Die Antragsstellung erfolgt über FinanzOnline. Dies kann das Unternehmen selbst oder der Steuerberater übernehmen.
Wie hoch ist der Ausfallbonus? Der Ausfallsbonus setzt sich aus einem Bonus und optional einem Vorschuss auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 zusammen. Die Höhe des Bonus und des Vorschuss FKZ 800.000 entspricht jeweils 15 Prozent des Umsatzausfalls, somit insgesamt 30 Prozent des Umsatzausfalls. Sowohl Bonus als auch der Vorschuss FKZ 800.000 sind mit jeweils 30.000,– EURO pro Kalendermonat begrenzt. Für die Gewährung eines Vorschusses FKZ 800.000 ist es neben den formellen Voraussetzungen notwendig, dass sich der Antragsteller verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Gewährung eines FKZ 800.000 zu stellen.
Welche bereits erhaltenen Zuschüsse mindern den Ausfallbonus?
Folgende bereits ausbezahlte oder fix zugesagte Zuwendungen mindern den Ausfallbonus, wenn sie in den selben Betrachtungszeitraum fallen:
• Gewährter Lockdown-Umsatzersatz I oder II (direkt oder indirekt).
• FKZ 800.000
• 100-Prozent-Haftungen zur Bewältigung der Covid-19-Krise von aws oder ÖHT.
• Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds
Die Geisler &. Hirschberger Steuerberatungs GmbH in Schwaz berät gerne und hilft bei der Antragsstellung oder beim Nachweis des Umsatzverlustes. - Anzeige -
Kontakt:
Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
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