TVB-Prozessauftakt: Kein Vergleich mit NEOS!
Mit der Klage gegen NEOS-Klubobmann LA Dominik Oberhofer rückt der TVB-Aufreger „TESLA“ wieder voll ins Rampenlicht. Für die NEOS in Tirol eine wohl unbezahlbare Bühne. Der vom Kläger-Anwalt Dr. Holzmann angesprochene Vergleich kam nicht zustande.
TIROL/INNSBRUCK "Ruhe im Gerichtssaal!" Am Donnerstag, 21. März, startete der Prozess des TVB-Alpbachtal-Seenland-Führungstrios Frank Kostner, Markus Kofler und Johannes Duftner gegen den Tiroler NEOS-Chef Landtags-Abgeordneten Dominik Oberhofer.
Das Führungstrio verklagt den Politiker privat – sowohl die TVB-Spitzen als auch der Politiker müssen die anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Im Gerichtssaal berufen sich die Kläger auf einen ROFAN-KURIER-Bericht vom 5. Oktober 2018. In diesem Bericht fordert NEOS-Chef Oberhofer den Rücktritt von Frank Kostner (TVB-Aufsichtsrats-Vorsitzender), Johannes Duftner (TVB-Obmann) und Markus Kofler (TVB-Geschäftsführer). "Bewusste Fehlinformation, Täuschung und Nötigung" seien der Grund für diese Forderung, sagt Oberhofer im Bericht.
Oberhofer-Aussagen strafrechtlich relevant?
Vor allem den Vorwurf der Nötigung wollen die Kläger aber nicht auf sich sitzen lassen. "Im Artikel wird suggeriert, dass wir Gauner sind. Und das ist unser Problem", erklärte TVB-Obmann Duftner während der Auftakt-Verhandlung. "Gauner in die strafrechtliche Richtung..." wird ergänzt.
RA Dr. Hermann Holzmann, der die TVB-Spitzen bei ihrer Klage vertritt, führt in der Auftakt-Verhandlung aus: "Meine Mandanten wurden von jedem zweiten angesprochen, was sie angestellt haben. Was habt ihr für kriminelle Machenschaften angestellt..." Im Endeffekt gehe es darum, wie der Durchschnitts-Leser den besagten Artikel verstehen würde... nämlich so, dass die TVB-Spitzen strafrechtlich relevante Aussagen getätigt hätten, denkt RA Dr. Holzmann.
Im Rahmen des Prozesses wird der Anwalt der drei TVB-Funktionäre vom ORF interviewt. "Diese Sache gehört verglichen", sagt er im Statement. Doch dazu kommt es nicht...
Kein Vergleich
Dr. Holzmann führt in der Verhandlung weiter aus, man stehe einem Vergleich nicht im Wege. Den Klägern reiche es, wenn Oberhofer erklärt, dass der Beschaffungsvorgang des TESLA-X rechtens war und dass Oberhofer den Klägern Kofler, Kostner und Duftner kein kriminelles Vorgehen unterstelle. Sie wollen Oberhofer keine Bühne bieten, damit er sich als "Aufdecker" aufspielen könne.
Doch genau das passiert nun, denn ... Dr. Matthias Hagele, der Rechtsanwalt des NEOS-Tirol-Chef sagt in der Verhandlung: "Dass der Kauf formaltechnisch richtig ist, wird von uns nicht bestritten." Für Oberhofer wäre ein Vergleich aber nur möglich, wenn die Kläger die kompletten Kosten übernehmen.
Ein Angebot, das faktisch einem Rückzieher gleichkommt. Darauf ließ sich das TVB-Führungstrio nicht ein. Damit läuft der Prozess weiter.
Oberhofer will im Prozess "Nötigung aufklären"
Oberhofer und Anwalt Hagele sind sich sicher, dass sie den Wahrheitsgehalt der Aussagen Oberhofers, die er gegenüber dem ROFAN-KURIER getätigt hat, beweisen können. Oberhofer: "Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass bei der Entscheidung des TESLA-Kaufes moralische Werte angesetzt worden sind, die mit dem Auftrag eines Oppositions-Politikers in Konfrontation kommen. Sprich: Es geht darum aufzuklären: Ist Vorstands-Mitglied Bgm. Hannes Neuhauser (er war gegen den TESLA-Kauf, Anmerkung) am Tiroltag tatsächlich in irgendeiner Form von Herrn Kostner angesprochen worden, die da lautet: 'Wenn du dem Kauf nicht im Vorstand zustimmst, dann hat das Konsequenzen für deinen Betrieb und deine Gemeinde.' Das hat der Aufsichtsratsvorsitzende (Frank Kostner, Anmerkung) zum Vorstandsmitglied Neuhauser gesagt." Gegenüber Oberhofer hätte man diesen Hergang mehrmals wiederholt.
Es sei nie seine Absicht gewesen, den Klägern strafrechtlich relevante Aussagen zu unterstellen und das habe er auch nicht, betont der NEOS-Tirol-Obmann. Für die Kläger-Seite hätte er aber genau das getan. Der Prozess geht also weiter. Nun wird ein buchhalterisches Gutachten über die Kosten des TVB-TESLA erstellt.