Wahlpraktiken: Heiß und fettig
In den letzten Wochen erreichten Beschwerden über zumindest "interessante" Wahlpraktiken die Redaktion. Namen der Gemeinden und der handelnden Personen liegen der Redaktion vor.
TIROL Die Einflussnahme auf Wahlen ist so alt wie das Konzept der (freien) Wahlen selbst. Von legitimer oder sonderbarer Wahlwerbung bis hin zu Erpressung ("keine Aufträge mehr, wenn du nicht richtig wählst/abstimmst") ist alles vertreten. Auch im Zuge der letzten Gemeinderats-Wahl erreichten die Redaktion einige Berichte über kreative bis fragwürdige Praktiken.
Gängigste Praxis: "Ungültig"
Laut Gesetz muss der Wählerwille auf dem Wahlzettel "eindeutig erkennbar sein". Wenn also jemand schreibt: "Den Bürgermeister Fritzl, den Deppen, will i nimma, i will den Seppl!" Und es gibt tatsächlich einen Kandidaten, der Josef heißt, könnte man hier den "eindeutig erkennbaren Wählerwillen" sehen, oder zumindest darüber diskutieren... Die Problematik ist aber unverkennbar. Wie Wahlbeisitzer berichten, wird manchmal versucht, Stimmen dieser oder jener Fraktion zuzuordnen oder Stimmen für "ungültig" zu erklären, wenn die Stimme eher dem jeweiligen Konkurrenten zuzuordnen wäre. Wahlbeisitzer dürfen aber nur von Listen kommen, die bereits im Gemeinderat vertreten waren... Vor allem seit der Aufhebung des Wahlergebnisses der Bundespräsidenten-Wahl 2016 mit entsprechenden rechtlichen Folgen auch für Wahlbeisitzer, hat sich hier aber einiges gebessert.
Verletzung des "geheimen Wahlrechts"?
Leider gibt es aus dem Tiroler Unterland auch Berichte, dass vereinzelt Mitglieder einer Bürgermeister-Liste oder der Leiter eines Seniorenheims für Altersheim-Bewohner Wahlkarten abgeholt haben sollen, anstatt dies den Angehörigen zu überlassen. Wenn dann noch der Altersheim-Leiter womöglich neben seinen Insassen sitzt und sagt: "Da musst ankreuzen!", hört der Spaß auf. Das "geheime Wahlrecht", also das Recht, seinen Wählerwillen kund zu tun, OHNE dass jemand weiß, was man wählt, ist im österreichischen Recht festgeschrieben. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.
Wahlkarten für Fremde abholen
Einen kreativen Fall gibt es ebenfalls im Unterland: Ein Kandidat, der weiter hinten auf der Liste stand, hat hier vor allem für ältere Menschen und Migranten Wahlkarten in großer Zahl abgeholt, natürlich mit deren Vollmacht – und diese Personen dann um ihreVorzugsstimme gebeten. Der Plan ging auf: Er und ein Verwandter überholten die eigenen Listenkollegen. Da es in der Gesetzgebung keine Regelung gibt, wie viele Wahlkarten jemand für Fremde abholen darf, ist dies rechtens. Problematisch wäre es aber, wenn jemand beim Ausfüllen das "geheime, unbeeinflusste" Wahlrecht verletzt und den Wählern Anweisungen gäbe, wo anzukreuzen wäre oder sie während dem Ausfüllen beeinflusst...