Seit 1. August traten zahlreiche Änderungen der Wohnbauförderung für Tirol in Kraft.unsplash.com

Zahlreiche Änderungen bei Wohnbauförderung

Am 1. August 2021 traten zahlreiche Änderungen in der Wohnbauförderung in Kraft. "Unser Ziel ist, die Wohnbauförderung möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen – mit dem Paket sind wir unserem Vorhaben einen großen Schritt nähergekommen", sagt Wohnbau-Landesrätin Dr. Beate Palfrader (ÖVP).

TIROL "Mit den zahlreichen Änderungen der Wohnbauförderung, und dem damit einhergehenden 47 Millionen EURO starken Paket, hat man einen Schritt in die richtige Richtung gemacht", sagt LR Dr. Beate Palfrader (ÖVP). Im Fokus des Wohnpaketes steht eine neue Subjektförderung light, ein neuer Zuschuss für Junges Wohnen sowie ein neues Angebot, Starterwohnungen für junge Menschen zu bauen. Im ersten Halbjahr hat die Wohnbauförderung zahlreichen Tirolern leistbares Wohnen bereits ermöglicht. Mit einem Förderungsvolumen im Ausmaß von 54,7 Millionen EURO wurden 887 Wohnungen neu gebaut sowie zwei Altenwohnheime um 5,3 Millionen EURO errichtet.

Einkommens-Obergrenze und Förderungen

Eine Förderung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn das monatliche Einkommen des Wohnungsinhabers, je nach Größe des Haushaltes, die Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Einkommens-Obergrenze liegt, bei einer Person bei 3.000,– EURO, bei zwei Personen bei 5.000,– EURO und bei drei Personen bei 5.370,– EURO. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensobergrenze um 370,– EURO (alle Beträge netto). Die Förderung besteht in der Gewährung von Förderungskrediten, Zuschüssen und Beihilfen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Wohnungs- und Haushaltsgröße.


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