Schon gewusst? Das Unistudium ist von der Steuer absetzbar!unsplash.com

Unistudium von der Steuer absetzbar

Berufstätige Studierende können sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit ihrem berufsbezogenen Studium von der Steuer absetzen.

TIROL Dienstnehmer können folgende Aufwendungen bei der Steuererklärung steuermindernd geltend machen, wenn diese durch den Job oder das Studium veranlasst sind: Kosten für Kursunterlagen, Skripten oder Fachliteratur, Kurs-Studiengebühren, Aufwendungen für PC, Drucker, Scanner Notebook und Zubehör. Weiters können Fahrtkosten zur Ausbildungs- oder Umschulungsstätte sowie Taggelder abgesetzt werden. Die Kosten können jährlich mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Anträge über FINANZOnline im Internet unter www.finanzonline.at und Zugangserkennung.


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