Auszug aus dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck.

Kreditschädigung: Urteil liegt nun vor

Im Februar 2023 hat Sarah Grießenböck, Ersatz-Gemeinderätin in Kramsach, ein Posting veröffentlicht, welches als Ruf- und Geschäftsschädigung anzusehen war.

TIROL/KRAMSACH Nach einem Posting der ehemaligen Gemeinderätin, und heutigen Ersatzgemeinderätin, Sarah Grießenböck im Internet hat der ROFAN-KURIER Klage eingereicht. Das Posting erfüllte aus Sicht der Redaktion den Tatbestand der Ruf- und Geschäftsschädigung.

Urteil ergangen

Mittlerweile ist diesbezüglich das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck ergangen. Grießenböck wurde darin verpflichtet, derartige Aussagen zu unterlassen sowie für den Zeitraum von einem Monat einen Widerruf mit Entschuldigung auf der Facebook-Seite zu veröffentlichen, in welchem die Aussagen als "ehrbeleidigend und kreditschädigend" zu bezeichnen sind. Alle Klags- und Urteils-Kosten waren von der beklagten Partei, Sarah Grießenböck, zu tragen. Auf eine Strafanzeige sowie eine Privatklage hat ROFAN-KURIER-Herausgeber Mag. Christian Mück bis dato verzichtet, behält sich weitere Schritte jedoch für den Fall weiterer Verfehlungen durch Grießenböck ausdrücklich vor. Es wird festgehalten, dass Grießenböck nach einem Anruf ihrerseits vor der letzten Gemeinderats-Wahl seitens des ROFAN-KURIER ein Redaktionsbesuch mit Interview angeboten wurde. Grießenböck hat dieses Angebot nie angenommen.

DIE  REDAKTION


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