Gewerkschafter: "Kurzarbeit statt Kündigungen"
Sozialpartner, wie etwa die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft warnen davor, dass aufgrund der Corona-Krise vorschnell Dienstverhältnisse aufgelöst werden. Inzwischen gibt es andere Lösungen, wie etwa das Corona-Kurzarbeits-Modell, heißt es von Seiten des ÖGB.
ÖSTERREICH Die eingeführte Corona-Kurzarbeit sei ein gutes Instrument, um Arbeitnehmer im Betrieb zu halten, sind sich Vertreter des ÖGB, der Arbeiterkammer und auch des AMS einig. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian apelliert vor allem an die Unternehmer, dass diese das Corona-Kurzarbeits-Modell verwenden. Auch die Tiroler Gewerkschaftler sprechen davon, dass Kündigungen durch dieses Kurzarbeits-Modell unnötig geworden sind.
Sogar die Null-Arbeit ist mit diesem Modell nun möglich. "Die Nettoersatzrate wurde sozial gestaffelt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer – abhängig von ihrem Lohn oder Gehalt – 80 bis 90 Prozent davon ausbezahlt bekommen während sie in Kurzarbeit sind. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen ihre Fixkosten wie Miete und andere Lebenskosten bestreiten können", informiert Tirols ÖGB-Vorsitzender LA Philip Wohlgemuth (SPÖ).
Die Nettoersatzrate lässt sich nach Bruttogehalt errechnen. Sollte das Bruttoeinkommen vor der Kurzarbeit über 2.685,– EURO liegen, erhält der Arbeitnehmer 80 Prozent des Nettogehaltes, falls weniger als 1.700,– EURO verdient wurden, liegt die Ersatzrate bei 90 Prozent. Und zwischen 1.700,– und 2.685,– EURO bei 85 Prozent des Netto-Lohns.
Alt-Urlaub muss konsumiert werden
"Im Gegenzug ist Alturlaub und Zeitausgleich wenn möglich zu konsumieren", ergänzt der ÖGB-Vorsitzende für den Bezirk Schwaz, Patrik Tirof. Corona-Kurzarbeit kann sogar bei vorübergehend Betriebsschließungen eingesetzt werden. Dienstgeber-Beiträge werden bereits ab dem ersten Monat übernommen. Vorrangiges Ziel sei der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Überstürzte Kündigungen
ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth fordert zusätzlich, dass vorschnelle Kündigungen wieder zurückgenommen werden. Vor allem Hotellerie-Beschäftigten wurden in den letzten Wochen massenweise Vereinbarungen zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses vorgelegt. Über eine halbe Million Arbeitslose gab es Ende März in Österreich. Tendenz steigend...
Nun appelliert Wohlgemuth: Die betroffenen Unternehmer sollen von anderen Regelungen Gebrauch machen und auf Kündigungen verzichten.