Notar Mag. Ernst Moser.

Das Testament

Wenn jemand ohne Testament verstirbt, regelt das Gesetz, wer das Vermögen erbt. Das führt immer wieder zu Schwierigkeiten, besonders dann, wenn mehrere Personen Dinge erben, die nicht leicht teilbar sind, wie etwa eine Wohnung oder ein Haus.

Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Es kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Das eigenhändige Testament muss mit seinem gesamten Text vom Testator selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird der Text des Testamentes nicht vom Testator selbst von Hand geschrieben, etwa am Computer oder von einer anderen Person, gelten seit 2017 neue strengere formale Regelungen (Beiziehung von drei unbefangenen Zeugen, Unterfertigung der Zeugen mit Hinweis auf ihre Zeugeneigenschaft, Klarheit über die Identität der Zeugen, eigenhändige Unterfertigung durch den letztwillig Verfügenden, eigenhändig geschriebener Zusatz, dass die Urkunde den letzten Willen enthält).
Bei dieser Variante besteht somit leicht die Gefahr, durch Nichteinhaltung einer formalen Voraussetzung ein ungültiges Testament zu haben.
Neben der formalen Gültigkeit ist es aber auch ganz wesentlich, dass das Testament inhaltlich korrekt verfasst ist. Dabei gilt es etwa, zwischen Erbseinsetzung und Vermächtnis zu unterscheiden und das Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen.

Ihr Notar bietet professionelle Beratung

Man sollte sich professionell beraten lassen, damit der letzte Wille auch wirklich zur Gel-tung kommt. Ihr Notar steht Ihnen gerne für eine Beratung und für die Errichtung Ihres Testamentes zur Verfügung. Der Notar registriert die Errichtung des Testaments darüber hinaus im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer, damit das Testament im Ablebensfall sicher aufgefunden wird. - Anzeige -

Kontakt:

Mag. Ernst Moser
Öffentlicher Notar
Ludwig-Penz-Straße 11
6130 Schwaz
Mail:
Web: www.notar-schwaz.at
Tel.: 05242/71600


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