Die Wörgler Rechtsanwältin Dr. Katharina Moritz informiert regelmäßig im ROFAN- KURIER über aktuelle scheidungsrechtliche Belange. Blickfang Photographie

Ehescheidung in Zeiten der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat den Gerichtsbetrieb weitgehend zum Stillstand gebracht. Streitige Scheidungsverfahren werden sich dadurch erheblich verzögern.

Umso sinnvoller ist es, das Instrument der einvernehmlichen Ehescheidung zu nutzen. Alle Scheidungsfolgen können nämlich zwischen den Ehegatten im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung geregelt werden. Aufgrund dieser Vereinbarung wird über Antrag die Ehe unbürokratisch gerichtlich geschieden.

Die Scheidungsfolgen

In der Scheidungsvereinbarung müssen alle für die Zeit nach Ehescheidung relevanten Themen behandelt werden. Die weitere Obsorge für gemeinsame Kinder, deren hauptsächlicher Aufenthalt, das Kontaktrecht mit dem anderen Elternteil, sowie die Höhe der Unterhaltszahlungen werden festgelegt. Beim Ehegattenunterhalt bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die auch die Betreuungssituation für die Kinder und das jeweilige Einkommen der Ehegatten berücksichtigen. In Österreich besteht (noch) das Verschuldensprinzip.
Grundsätzlich ist also der Ehegatte gegenüber dem Partner unterhaltspflichtig, den das alleinige bzw. das überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung trifft. Ebenso geregelt wird die Aufteilung des Vermögens, das in der Ehe geschaffen wurde. Dazu gehören die Ehewohnung, Immobilien, Ersparnisse und Wertanlagen. Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren, auf Erbe oder Schenkung zurückzuführen sind, oder zu einem Unternehmen gehören, sind von dieser nachehelichen Aufteilung ausgenommen. In der Scheidungsvereinbarung getroffene Regelungen für Immobilien können unmittelbar im Grundbuch umgesetzt werden. Schulden werden dann berücksichtigt, wenn sie in der Ehe für den gemeinsamen Lebensaufwand (zum Beispiel Ehewohnung) entstanden sind.
Persönliche oder betriebliche Schulden eines Ehepartners verpflichten den anderen Ehepartner nicht, es sei denn, es wurde eine Mithaftung übernommen (z. B. Bürgschaft).

Der Kompromiss

Die Scheidungsvereinbarung steht am Ende einer nicht immer leichten, aber in jedem Fall sinnvollen Suche nach einem Kompromiss. Sie ist ein Regelungswerk für die Zukunft, das sich auf Sachthemen beschränkt. Der Schlüssel für eine konstruktive Herangehensweise liegt immer darin, zunächst die juristischen Möglichkeiten auf beiden Seiten realistisch einzuschätzen. Darauf aufbauend, können tragfähige Lösungen erarbeitet werden. Die Alternative dazu sind kosten- und zeitaufwändige gerichtliche Verfahren.
In Zeiten wie diesen ist das weniger denn je eine gute Option.- Anzeige -

KONTAKT:
Hausberger . Moritz . Schmidt
Dr. Katharina Moritz
Spezialgebiete:
Ehescheidungen, Vertragsrecht
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Tel.: 05332/74050
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