Nach VFGH-Urteil: Widmungen neu beschlossen
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs mussten alle Tiroler Gemeinden (bis auf Innsbruck) die Widmungen seit der Einführungen des elektronischen Flächenwidmungsplanes neu beschließen.
TIROL Ein Tagesordnungspunkt zog sich Ende November durch alle Tagesordnungen der Gemeinden. Als "Bestätigte Kundmachung des elektronischen Flächenwidmungsplanes durch die Gemeinde" wurde der Punkt in Kramsch bezeichnet. Ähnlich in Münster, in Radfeld, in Wiesing, ....
Grundsätzlich ging es immer ums Gleiche: Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes machte alle Widmungen, die durch den elektronischen Flächen-Widmungsplan (eFWP) gefasst wurden, ungültig. Durch diesen Beschluss wurde von den Gemeinden bestätigt, dass die Flächenwidmungspläne seit der Einführung des eFWP richtig sind. "Ansonsten hätte es für die Gemeinden einen Widmungsstopp gegeben", erklärt Bgm. Werner Entner (Münster).
Widmungs-Ablauf
Nach dem Ansuchen einer Widmung durch einen Bauwerber behandelt der Gemeinderat die Widmung. Danach wird diese zur Einsicht aufgelegt und wenn kein Einspruch erhoben wird, geht der Widmungsplan zur Aufsichtsbehörde im Land. Wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erteilt wurde, hat das Land diese Widmung freigeschalten. Für den Verwaltungsgerichtshof ein Problem: Dieses Freischalten müsse vom Bürgermeister passieren. Der Verwaltungsgerichtshof sah hier einen Eingriff in die Gemeindeautonomie.